Prozess gegen Delmenhorster Tierärztin beendet – In 21 Fällen schuldig gesprochen

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Am 8. Januar dieses Jahres startete am Amtsgericht Delmenhorst der Prozess gegen die Delmenhorster Tierärztin Dr. Angelika Hoffmann, vielen Menschen auch überregional durch die bundesweit erfolgte Berichterstattung als Retterin der Bully-Hündin Betty bekannt. Der Vorwurf, wegen dem sich die Tierärztin vor Gericht verantworten musste, lautete Versicherungsbetrug in 30 Fällen. Heute (9. März) wurde das Urteil gefällt.

Schon in der zweiten Gerichtsverhandlung im Februar hatte Dr. Hoffmann, nach anfänglichen Unschuldsbeteuerungen, in 12 Fällen ihre Schuld eingestanden und zugegeben, bei mehrere Tierversicherungen überteuerte Rechnungen übermittelt zu haben, teilweise wurden auch nicht durchgeführte Behandlungen sowie Behandlungen nichtexistenter Tiere berechnet. Nach Angabe der Tierärztin sei dies stets geschehen, um mit dem hierdurch erlangten Geld die Kosten für Tier-Behandlungen von mittellosen Patienten zu decken.

1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung

Nachdem in neun der 30 Betrugsfälle das Verfahren gegen die Tierärztin bereits eingestellt wurde, wurde sie heute in den verbliebenen neun Fällen, in denen sie ein Mitwirken ihrerseits bis zum Schluss bestritten hatte, für schuldig erklärt. Für die insgesamt 21 Taten erhält Dr. Hoffmann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. Zudem muss sie die aus den Betrügen erlangte Summe in Höhe von 42.000 Euro zurückzahlen und als Auflage weitere 60.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen wie den Delmenhorster Tierschutzverein und den Deutschen Tierschutzbund zahlen.

Foto: Wegen Versicherungsbetrug in 21 Fällen wurde die Retterin der American-Bully-Hündin Betty am Montag verurteilt.

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