Nasse Keller durch Grundwasser in Delmenhorst – Graftbündnis hat sich über rechtliche Möglichkeiten für Privatpersonen informiert

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Das Delmenhorster Bündnis „Rettet die Graft“ hat sich bei einer Anwaltskanzlei in Oldenburg über die rechtlichen Möglichkeiten einer Klage von Privatpersonen aufgrund von Grundwasser im Keller informiert. Die Erfolgsaussichten juristischer Schritte scheinen überschaubar. Das Graftbündnis selbst rät weder zu rechtlichen Schritten noch davon ab. Das müsse jeder für sich entscheiden.

Bei Facebook hatte das Graftbündnis angekündigt, sich über die juristischen Möglichkeiten zu informieren.  „Wir sind am 10. Januar mit einer kleinen Delegation zur Sozietät Wandscher nach Oldenburg gefahren“, sagt Dr. Harald Groth vom Bündnis auf Nachfrage. Neben Roswitha Ahrens-Groth und Dr. Harald Groth als Vertreter der Initiative waren auch noch Elke Lang sowie Bernhard Rodewald als Betroffene mit dabei.

Keine Klagemöglichkeit nach öffentlichem Recht

Vor Ort habe man laut Groth mit zwei Juristen über die rechtliche Situation gesprochen. „Klagegelegenheiten nach öffentlichem Recht ergeben sich nicht“, sei das Fazit nach dem ersten Gespräch mit einer Juristin gewesen, das die Delmenhorster erhalten hätten.

Öffentliches Recht regelt das Verhältnis der Bürger/innen zum Staat bzw. alles, was die staatliche Verwaltung betrifft.

Zivilrechtlich evtl. Möglichkeiten

Im Anschluss erfolgte ein weiteres Gespräch, dieses Mal mit einem Fachmann für Zivilrecht. „Zivilrechtlich gibt es eventuell Erfolgsaussichten“, so Groth. Der relevante Paragraph sei § 1004 BGB. Er regelt den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch bei einer Beeinträchtigung von Besitz. Auch § 38 Nachbarschaftsrecht, in dem es um den Grundwasserspiegel von Grundstücken geht, könnte möglicherweise relevant sein.

Bündnis hält sich neutral

Wie vielversprechend eine entsprechende Klage wäre, mag Groth nicht beurteilen. „Ich würde das nicht überschätzen“, dämpft der Graftbündnisvertreter allerdings überhöhte Erwartungen.

Ohnehin rät das Bündnis weder zum Klagen, noch davon ab. „Das muss jeder höchstpersönlich für sich selbst entscheiden“, so Groth und weist zudem darauf hin, dass das Bündnis keine Rechtsberatung durchführt und und dies rechtlich auch gar nicht dürfe.

Intention war das Ausloten der Möglichkeiten

„Uns ging es darum herauszufinden, welche Möglichkeiten es neben der politischen Intervention noch gibt“, so Groth in Bezug auf die Idee nach der Nachfrage nach rechtlichen Möglichkeiten. Immerhin gab es oftmals die Frage nach der Möglichkeit juristischer Schritte.

Sollte sich jemand für den Klageweg entscheiden, könnten beim Bündnis allerdings eventuell benötigte Gutachterauszüge oder Auskünfte zu Pegelständen angefordert werden, so Groth. Auch über einen Hinweis würde sich das Bündnis freuen, sollte jemand tatsächlich den Klageweg beschreiten, so Groth.

Elke Lang jedenfalls, die mit stetem Abpumpen gegen Wasser in ihrem Altbau kämpft, hat sich gegen den Klageweg entscheiden, wie sie auf Nachfrage sagt: „Das erscheint mir wenig aussichtsreich.“

 

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