Hochwasser-Soforthilfe: Delmenhorster dürften kaum profitieren – Stadtbaurätin nennt Details

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Das Land Niedersachsen hat 2.500 Euro Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Haushalte bereitgestellt. Auch in Delmenhorst ist diese Soforthilfe seit Tagen ein Thema. Statdtbaurätin Bianca Urban hat am Donnerstag Details geäußert. Dem Anschein nach werden Delmenhorster kaum bis gar nicht von den Mitteln profitieren. Denn Voraussetzung für eine Auszahlung ist eine akute Notlage in der Unterkunft oder der Lebensführung.

Das Land Niedersachsen hat eine Soforthilfe für die vom Hochwasser betroffenen Haushalte auf den Weg gebracht. Am Mittwoch ist die Richtlinie für die Gewährung von Hilfen für Geschädigte des Weihnachtshochwassers in Kraft getreten. Am Montag gab es laut Stadtbaurätin Bianca Urban einen ersten Informationstermin für niedersächsische Kommunen, die Stadt wurde dort über das Antrags- und Vergabeverfahren sowie die Rahmenbedingungen informiert.

„Die Bewillingungsstelle wäre nach Aussage des Ministeriums die Stadt Delmenhorst“, so Urban wörtlich. Anträge können bis zum 22. März 2024 gestellt werden. Die Stadt stehe bei dem Thema auch im engen Austausch mit dem Landtagsabgeordneten Deniz Kurku, so Bianca Urban.

Akute Notlage als Voraussetzung

Allerdings: Die Soforthilfe gilt nur für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind. Sie ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung dieser Notlage gedacht. „Ganz wesentlich ist, dass wirklich eine akute Notlage in der Unterkunft entstanden ist bzw. ich dringend Hausratsgegenstände benötige“, so Urban während der Ratssitzung am Donnerstag. An der Zusammenkunft der Kommunen hätten auch Gemeinden teilgenommen, die mehrere Wochen unter Wasser gestanden haben. „Von daher gibt es Unterscheidungen in der Betroffenheit“, so Urban. „Delmenhorst ist insbesondere dank des Hochwasserückhaltebecken von größerem Schaden verschont geblieben.“

Verwaltung arbeitet an Verfahren für

„möglicherweise eingehende Anträge“

Derzeit arbeite man „an der Einrichtung eines Verfahrens zur Bearbeitung möglicherweise eingehender Anträge“. Was Urban nicht sagte: Wie groß der Personenkreis infrage kommender Antragsteller in Delmenhorst überhaupt ist. Ein überfluteter Keller allein dürfte in Hannover kaum als akute Notlage anerkannt werden.

Keine Unterstützung für Gebäudeschäden

Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder Unternehmen kann nicht aus dieser Richtlinie für akute Notlagen geleistet werden, wie Urban berichtete.

Mindestens 5.000 Euro Schaden Voraussetzung

Darüber hinaus müssen die entstandenen Gesamtschäden mindestens 5.000 Euro betragen und zudem – wie bereits eingangs erwähnt – eine akute Notlage in der Unterkunft entstanden sein bzw. dringend Hausratsgegenstände benötigt werden. Letzteres dürfte in Delmenhorst, anders als in anderen Kommunen wie Bremen oder Lilienthal, – wenn überhaupt – nur äußerst vereinzelt vorgekommen sein.

 

Die Details und die entsprechenden Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des niedersächsischen Umweltministeriums:

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