Wassersperre am Wollepark 11 und 12 aufgehoben – Gerichtsbeschluss umsetzen

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Erst gestern, 4. April, hat die Stadtwerkegruppe Delmenhorst (SDW) die Wohnhäuser Am Wollepark 11 und 12 vom Wassernetz getrennt. Jetzt muss sie die Sperrung so schnell wie möglich aufheben. Der Grund: ein Beschluss des Landgerichts Oldenburg. Die Eigentümergemeinschaft der Wohnungsbesitzer hatte vor dem Gericht Einspruch gegen die Wassersperrung erhoben. Diesem Einspruch gab das Gericht nach.
 
„Sobald die technischen und hygienischen Prüfungen abgeschlossen sind, werden wir das Wasser wieder anstellten“, erklärte SWD-Sprecherin Britta Fengler auf Nachfrage. Einen genauen Zeitpunkt nannte sie nicht. Bis dahin sollen die Mieter weiter die eingerichtete Notversorgung über Zapfhähne nutzen können.
 

Eigentümer wollen Rechnungen begleichen

Die Eigentümergesellschaft versicherte dem Gericht, die fehlenden Rechnungen über einen Sondereinlage zu begleichen. Wegen jahrelang ausstehender Rechnungen sind die Ausstände inzwischen auf 185.000 Euro gestiegen. Dazu kommen 80.000 Euro, die die Stadt 2015 bezahlte, um eine damalige Sperrung der Wasserzufuhr zu verhindern. Für die SWD ist die Wiederherstellung lediglich eine Chance für die Eigentümergemeinschaft oder die Verwaltung, ihr entgegen zu kommen. Bisher gibt es von der Stadt keine Zusage, wieder für die ausstehenden Beträge aufzukommen.
 
Nicht betroffen von dem Urteil ist die Gaszufuhr. Diese will die SWD wie geplant in zwei Wochen einstellen.
 
Foto: Die Wassersperre Am Wollepark 11 und 12 wird aufgehoben. Grund ist ein Urteil des Landgerichts Oldenburg. Bis zur Wiederherstellung der Wasserzufuhr stehen den Bewohnern weiter die Zapfhähne zur Verfügung.
 

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