Meldepflichtige Verstöße gegen das Lebensmittelrecht in der Gastronomie oder im Supermarkt? Nicht in Delmenhorst

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Wie überall in Deutschland, werden auch in der Stadt Delmenhorst lebensmittelverarbeitende Betriebe wie Restaurants, Döner-Läden oder Supermärkte behördlich auf hygienische Mängel kontrolliert. In Delmenhorst soll es im vergangenen und im laufenden Jahr bei keiner einzigen Kontrolle einen veröffentlichungspflichtigen Verstoß gegeben haben, berichtet die Stadt auf Nachfrage. Ganz anders als in den Nachbarstädten Bremen und Oldenburg.

Delmenhorst hat diverse Gastronomiebetriebe und etliche Supermärkte. Und anscheinend gehen ausnahmslos alle diese Betriebe äußerst sorgsam mit dem Thema Hygiene um. Warum? Grobe Verstöße, die laut  Gesetz veröffentlicht werden müssen, hat es nach Angaben der Stadt nicht gegeben.

Die Bedingungen für eine Veröffentlichung

Laut Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Kontrollbehörden verpflichtet, die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zu informieren. Dies dient der Transparenz für Verbraucher.

Gängige Beispiele aus der Praxis, das ist bei aktuellen Fällen aus Bremen nachzulesen, können ein Mäusebefall, grob mangelnde Sauberkeit und/oder die falsche Deklarierung von Lebensmitteln sein.

350 Euro Bußgeld als Untergrenze

Das bedeutet, wenn gegen die Einhaltung hygienischer Anforderungen in erheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist, schreibt das Gesetz den zuständigen Behörden vor, eine öffentliche Information in der vorgesehenen Form einzustellen.

Die Information soll laut Gesetz sechs Monate online bleiben und anschließend gelöscht werden. Dabei muss die Behörde die Bezeichnung des Lebens- oder Futtermittels und den Namen des Unternehmens nennen, unter dessen Namen das betroffene Lebens- oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist.

5 Verstöße in Oldenburg, 35

in Bremen, keiner in Delmenhorst

Auf der für Niedersachsen zuständigen Internetseite findet sich für die Stadt Delmenhorst derweil kein einziger solcher Fall für die letzten sechs Monate. Für die Stadt Oldenburg sind immerhin fünf Fälle für das vergangene Halbjahr gelistet. Auf der zuständigen Internetseite für Bremen sind es aktuell sogar 35 Fälle. Auch das Restaurant „Ahoi“ von Steffen Henssler am Bremer Osterdeich hat es jüngst erwischt.

Kein Verstoß seit Anfang 2023

Wie kommt es also, dass für Delmenhorst nicht ein einziger Fall veröffentlicht wurde? Die Antwort der Stadt Delmenhorst auf unsere Anfrage: „Weder im aktuellen Jahr 2024 noch in 2023 wurden Verstöße im Lebensmittelkontrollbereich, die diesem Sanktionierungsvorbehalt unterliegen, festgestellt“, teilt Pressesprecher Timo Frers für die Stadt Delmenhorst mit.

Das bedeutet, nach Angaben der Stadt hat es weder 2023 noch bislang im Jahr 2024 bei Kontrollen in Delmenhorst auch nur einen einzigen schweren Verstoß gegen die Lebensmittelhygiene gegeben.

 

Symbolbild: Adobe Stock/Halfpoint

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