Corona: FDP/UAD und SPD & Partner stellen Eilantrag zur Stundung der Gewerbesteuer

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Die Fraktionen FDP/UAD und SPD & Partner im Delmenhorster Stadtrat streben gemeinsam eine schnelle Entlastung der Delmenhorster Unternehmen in Existenznot an. Sie setzen sich für eine vorübergehende Stundung der Gewerbesteuer ein.

Aufgrund drohender oder bereits erfolgter Umsatzeinbrüche und möglicher Unternehmensschließungen durch die Corona-Krise beantragen die die beiden Fraktionen für die Unternehmen in Delmenhorst, deren Existenz akut gefährdet ist, eine Stundung der Gewerbesteuer für zunächst drei Monate.

„Es geht darum, Liquidität zu sichern“

„In dieser Krise geht es jetzt für viele Unternehmen zunächst darum, Liquidität zu sichern. Dafür müssen wir als Kommune auch unseren Beitrag leisten und alles tun, was notwendig und möglich ist. Wir hoffen auf die Unterstützung der anderen Fraktionen, damit man parteiübergreifend handeln und gemeinsam Verantwortung für die Unternehmen in Delmenhorst übernehmen kann“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Murat Kalmis.

„Luft zum Atmen“

Mit einem dreimonatigen Aufschub der Gewerbesteuerzahlungen gebe man den Delmenhorster Unternehmen Luft zum Atmen, bis sich die Situation beruhigt, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Bettina Oestermann. Zu klären sei nun, wie sich der Zahlungsaufschub für den kommunalen Haushalt darstellt und wie die Kommune ihrerseits den Einnahmenausfall / die Verschiebung kompensieren kann.

Sitzung am Donnerstag auf dem Rathausplatz

Mit einer solchen Maßnahme sichere man die lokale Versorgung der Bevölkerung und schütze Arbeitsplätze und Einkommen, die gerade unverschuldet gefährdet sind, so Kalmis und Oestermann.  Der Verwaltungsausschuss und der Stadrat sollen sich am kommenden Donnerstag, 26.3.2020 mit dem Antrag beschäftigen. Laut der amtlichen Bekanntmachung findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag um 17.15 Uhr auf dem Rathausplatz statt.

Ausgabenlimit soll erhöht werden

Thematisch unabhängig von diesem Antrag entscheidet der Rat in dieser Sitzung auch über die Entscheidungsbefugnis des Oberbürgermeisters in Bezug auf außerplanmäßige Ausgaben.

Derzeit liegt die Grenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen inkl. Verpflichtungsermächtigungen (vorgegeben durch Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ) bei 10.000 €.  Am Donnerstag soll der Rat laut Vorlage beschließen, dass diese Grenze für ein halbes Jahr auf 125.000 Euro  erhöht wird. Hintergrund ist die aktuelle Corona-Krise. Mit der Erhöhung der Summe  soll laut Vorlage die stetige kommunale Aufgabenerfüllung gesichert werden.

 

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