CDU fordert, Sondernutzungsgebühren auch 2021 aufzuheben – Einzelhandel und Gastronomie entlasten

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Dieses Jahr wurde die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadtverwaltung außer Kraft gesetzt, um Einzelhändlern und Gastronomen in der coronabedingten wirtschaftlichen Not zu helfen. Vor kurzem schlug die CDU-Stadtratsfraktion vor, das im kommenden Jahr zu wiederholen, weil kein Ende der Corona-Pandemie in Sicht ist. Einen entsprechenden Antrag reichte Ratsherr Heinrich-Karl Albers, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und Kreisgeschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Delmenhorst, ein.
 
„Die Einzelhändler und Gastronomen haben aufgrund der Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle, da ist die Stadt in der Pflicht sie zu unterstützen, damit sie ihren Betrieb weiter ausüben können. Durch die Außerkraftsetzung der Sondernutzungsgebührensatzung können wir einen kleinen Beitrag zur Unterstützung von Einzelhandel und Gastronomie leisten“, teilt Ratsherr Heinrich-Karl Albers, als Begründung mit. Schon im Mai hatte die CDU-Stadtratsfraktion einen Antrag gestellt, der den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für 2020 und 2021 vorsah.
 
Bild: Für eine Aussetzung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt im kommenden Jahr spricht sich die Stadtratsfraktion der CDU um den Ratsherr und Vizefraktionsvorsitzenden Heinrich-Karl Albers, Kreisgeschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Delmenhorst, aus.

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