Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie 2020 und 2021 nicht erheben – CDU reicht Antrag ein

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Damit dem bedingt durch die Corona-Krise arg gebeutelten Gastronomiegwerbe unter die Arme gegriffen werden kann, wurde von der Delmenhorster CDU-Stadtratsfraktion gestern, 5. Mai, ein Eilantrag gestellt. Plädiert wird darin für den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in diesem sowie im kommenden Jahr. Befassen werden sich damit der Verwaltungsausschuss (VA) am Mittwoch, 13. Mai, und der Stadtrat am Dienstag, 19. Mai.
 
Im Antrag, der die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für 2020 und 2021 vorsieht, wird zur Begründung angeführt, dass das Gastronomiegewerbe wegen der Corona-Krise aufgeschmissen ist. Speziell diese Branche hat der CDU-Fraktion zufolge unter dem Lockdown und den Restriktionen, die eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen, extrem zu leiden.
 

Kontaktbeschränkungen erschweren Rückkehr zum Alltag für die Gastronomie

Es wird auch darauf verwiesen, dass im Gegensatz zum Einzelhandel, der schon zum Teil seit wenigen Wochen unter Auflagen geöffnet ist, ein Übergang zur Normalität für die Gastronomie wegen der nach wie vor geltenden Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen nicht zu erwarten ist. Zudem genügen die Fördermittel des Bundes nicht ansatzweise, um langfristige Hilfe zu leisten.

Deshalb schlägt die CDU-Fraktion Folgendes vor: „Als Stadt können wir ganz konkret unterstützen und die Gebühren für die Nutzung der Außengastronomieflächen für dieses und das nächste Jahr aussetzen.“
 
Beispielbild: Die CDU-Fraktion regt die Stadt dazu an, angesichts der Corona-Krise auf Gebühren für die Nutzung der Außengastronomieflächen zu verzichten. Bildquelle. Fotolia

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