Zu viel Gas auf der B75 in Delmenhorst gegeben – Festnahme eines mutmaßlichen Drogendealers

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Am Montag, 29 . Mai, registrierte die Autobahnpolizei gegen 21 Uhr einen Geschwindigkeitsverstoß auf der Bundestraße 75 im Delmenhorster Stadtgebiet. In der Folge wurden der betreffende Pkw und dessen Fahrzeugführer kontrolliert. Die Beamten fanden dabei heraus, dass der Fahrer eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln transportierte. Wegen des Verdachts des unerlaubten Handels damit wurde er vorläufig festgenommen.
 
Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn befuhren zur Vorfallzeit die B75 in Richtung des Dreiecks Delmenhorst. Mit einem speziellen Videomessfahrzeug dokumentierten sie einen Geschwindigkeitsverstoß eines vorausfahrenden Autos. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern (km/h) wurde dabei um 30 km/h überschritten. Sie folgten dem Wagen auf die A28 in Richtung des Dreiecks Stuhr und führten auf dem Autohof zwischen dem Dreieck und der Anschlussstelle Groß Mackenstedt die Kontrolle durch.
 

Haschisch, Kokain und Marihuana mitgeführt

Der alleinige Insasse machte zunächst falsche Angaben zu seiner Person. Da er keine Ausweisdokumente aushändigen wollte, durchsuchten die Beamten den Pkw. Sie konnten im Fahrzeug zwar keine Dokumente auffinden, wurden allerdings auf eine Einkaufstüte aufmerksam, die auf der Rücksitzbank stand. In dieser befand sich unter anderem ein Beutel mit weißem Pulver.

Weitere Beutel kamen mit zunehmender Zeit zum Vorschein, in denen sich erhebliche Mengen an Betäubungsmittel befanden. Insgesamt wurden im Fahrzeug 2,3 Kilogramm Marihuana, 124 Gramm Kokain und 20 Gramm Haschisch gefunden. Die Drogen sowie Bargeld wurden beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung der Person fanden sie dann auch ein gültiges Ausweisdokument, so dass die Identität des Mannes geklärt werden konnte. Es handelte sich um einen 38-Jährigen mit Wohnsitz in Bremen.
 

Ohne Führerschein unterwegs

Angesichts der Funde wurde der Fahrer verdächtigt, mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben. Zu Konsequenz hatte diese, dass er vorläufig verhaftet wurde. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war der 38-Jährige nicht. Obendrein bestand der Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Medikamenten und berauschenden Mitteln gestanden haben könnte, weshalb eine Blutprobe entnommen werden musste.
 

Haftbefehl wurde nicht vollstreckt

Gestern, 30. Mai, wurde der 38-Jährige einem Haftrichter vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Verden erließ dieser einen Haftbefehl wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln, der aber unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

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