Vogelgrippe wird im Landkreis Oldenburg nachgewiesen – Delmenhorst steht zum Teil unter Beobachtung

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Gestern, 22. Dezember, brach auf einem nahe zur Stadtgrenze gelegenen landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg, die Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe (H5N8) aus. Südliche Teile des Delmenhorster Stadtgebietes zählen zum Beobachtungsgebiet, das einen Radius von wenigstens zehn Kilometer Entfernung umfasst. Die Räumung des betroffenen Bestandes erfolgte schon.
 
Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreiten kann, werden aktuell umfassende Untersuchungen von Tieren anderer Bestände durchgeführt. Sowohl ein Sperrbezirk als auch ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zumindest 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurden eingerichtet. Für darin befindliche Geflügelhaltungen bestehen strikte Auflagen. Betroffen sind von der amtlichen Beobachtung ebenfalls rund 45 Geflügelhaltungen mit etwa 900 Tieren im Stadtgebiet.
 

Verbot von Geflügeltransporten wurde für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet verhängt

Die Halter sind verpflichtet das Geflügel aufzustallen und abzuschirmen. Kontakt zu den betreffenden Tierhaltern wird das Veterinäramt der Stadt Delmenhorst aufnehmen. Gänzlich untersagt sind Geflügeltransporte im betroffenen Bereich, weshalb das Beobachtungsgebiet an den Hauptverkehrsstraßen ausgeschildert wird.

Vom Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen wird wiederholt darauf hingewiesen, dass es zur Sicherheit sämtlicher Geflügelbestände vorsorglich bereits seit Samstag, 14. November, für alle Delmenhorster Geflügelhalter einstweilen obligatorisch ist, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Mehr Informationen halten Allgemeinverfügungen der Stadt bereit, die auf www.delmenhorst.de bei den Amtlichen Bekanntmachungen einsehbar sind.
 

Karte vermittelt Tierhaltern einen Überblick

Tierhalter können anhand einer veröffentlichen Karte feststellen, ob sich ihre Geflügelhaltung im Beobachtungsgebiet befindet. Obendrein wird abermals darf aufmerksam gemacht, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seine Tierhaltung vom ersten Tier an beim Fachdienst per Anruf unter (04221) 99-1234, per Fax an (04221) 99-1232 oder per Mail an verbraucherschutz@delmenhorst.de anzuzeigen.
 
Beispielbild: Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Putenmastbetrieb im benachbarten Landkreis Oldenburg, gehört Delmenhorst teilweise zum Beobachtungsgebiet. Bildquelle: Fotolia

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