Samstag tritt in Delmenhorst eine Stallpflicht für Geflügel in Kraft – Gegen die Vogelgrippe vorbeugen

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Für alle Delmenhorster Geflügelhalter ist vom kommenden Samstag, 14. November, an zur Sicherheit vor der Vogelgrippe vorgeschrieben, Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. An unterschiedlichen Orten in Deutschland wurden zuletzt zunehmend Wildvögel mit Geflügelpest (H5N8) registriert. Ein Betrieb mit Geflügel in Schleswig-Holstein ist bereits betroffen. Deshalb ordnet die Stadtverwaltung eine Stallpflicht für Geflügel an.
 
„Es muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen von Nutzgeflügelbeständen zu verhindern“, sagt Dr. Nicolin Niebuhr, Fachdienstleiterin Veterinär- und Ordnungswesen. Ergänzend fügt sie hinzu: „Menschen sind nach bisherigen Erkenntnissen durch H5N8 nicht gefährdet.“ Vom städtischen Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen wird darauf hingewiesen, dass sich die entsprechende Schutzvorrichtung aus einem Dach oder einer Plane zusammenzusetze hat.
 

Tierhaltung ist anzeigepflichtig

Außerdem muss diese an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sein muss, was etwa durch Netze möglich ist. Weitere Informationen beinhaltet eine Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung, die ab morgen auf der städtischen Homepage der Stadt Delmenhorst bei den Amtlichen Bekanntmachungen einsehbar ist.

Offiziell sind beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen 165 Delmenhorster Geflügelhalter mit insgesamt 3.500 Tieren geführt. Es ist obligatorisch, dass ein Geflügelhalter seine Tierhaltung schon mit dem ersten Tier beim Fachdienst anzeigt. Zu erreichen ist dieser telefonisch unter (04221) 99-1234, per Fax an (04221) 99-1232 oder via Mail über verbraucherschutz@delmenhorst.de
 
Beispielbild: So frei wie auf diesem Foto dürfen Hühner oder anderes Geflügel ab Samstag in Delmenhorst nicht mehr gehalten werden. Bildquelle: Fotolia

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