Vogelgrippe: Stadt richtet Überwachungszone ein

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Erneut ist die sogenannt Vogelgrippenahe nahe der Stadtgrenze von Delmenhorst ausgebrochen, diesmal auf einem landwirtschaftlichen Masthähnchenbetrieb im Ortsteil Neuenlande der Gemeinde Ganderkesee. Der betroffene Bestand ist bereits geräumt und es wurde wieder eine Überwachungszone ausgewiesen.

Unter Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

178 Delmenhorster Geflügelhatungen sind betroffen

Derzeit finden weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurde eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Auch rund 178 Geflügelhaltungen mit etwa 3.184 Tieren auf dem Delmenhorster Stadtgebiet unterliegen der amtlichen Beobachtung. Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels undGeflügeltransporte sind in diesem Bereich verboten. Zum Schutz aller Geflügelbestände sind alle Delmenhorster Geflügelhalter, die in einer Überwachungszone liegen, bis auf Weiteres verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Darüber hinaus erinnert der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen daran, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – der Stadtverwaltung per E-Mail an verbraucherschutzdelmenhorstde, unter Telefon (04221) 99-1234 oder per Fax an (04221) 99-1232 anzuzeigen.

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