Umweltausschuss bringt neue Landschaftsschutzverordnung auf den Weg – Wiekhorn-Graftanlagen muss neu verabschiedet werden

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In seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch (17. Oktober) hat der Umweltausschuss die neuen Verordnungen für vier Landschaftsschutzgebiete auf den Weg gebracht. Bis Jahresende sollen die umgesetzt werden. Sonst drohen der Stadt hohe Geldstrafen.
 
Zwei der Landschaftsschutzgebiete, um die es geht, liegen ins Hasbergen: die Ochtumniederung und „Bywisch-Hullen-Schohasbergen“. Außerdem standen „Langenwisch-Emshoop“ und die „Wiekhorn-Graftanlagen“ zur Debatte. In allen Fällen stimmte der Ausschuss einstimmig für die neuen Regelungen.
 

Bedenken von Landvolk eingeplant

Dass sich die Verabschiedung der neue Bestimmungen so verzögerte – und daher erst so spät dieses Jahr möglich wurde -, begründete die Verwaltung mit den vielen beteiligten Akteuren. Laut Katrin Stöver, Leiterin des Fachbereichs Stadtgrün, wurde die entsprechende Vorlage im Stadtrat zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zwar schon letzten Dezember beschlossen. Es gab aber in Gesprächen mit Betroffenen, darunter dem Landvolk und dem Ochtumverband, noch zahlreiche Änderungswünsche.
 
Erst diesen Montag, 15. Oktober, seien laut Stöver die letzten Änderungen in die Vorlagen eingearbeitet worden. Eine davon ist, dass Bäume jetzt bis zu vier Meter hoch aufgesetzt werden dürfen. Kopfweiden zu beschneiden ist in den Landschaftsschutzgebieten ebenfalls erlaubt, während nicht heimische Pflanzen entfernt werden dürfen. Bäume, die durch Blitzeinschläge zerstört werden, benötigen keine Ersatzpflanzungen.
 

Hochwasserschutz berücksichtigt

Ebenfalls Einzug in die Vorlagen hielt der Hochwasserschutz an den Gewässern. Darauf hatte der Ochtumverband wert gelegt. Das schließt auch Instandhaltungsmaßnahmen für Hochwasserschutzanlagen mit ein. Falls dafür Bäume gefällt werden müssen, sind keine Ersatzpflanzungen mehr nötig. Angesichts des Umfangs der Nachbesserungen dankte Ratsherr Heinrich-Karl Albers (CDU) der Verwaltung für ihre Arbeit und die Rücksichtnahme auf die Anwohner und Verbände.
 
Etwas anders war die Vorgeschichte des Landschaftsschutzgebietes „Wiekhorn-Graftanlagen“. Das war eigentlich schon im August beschlossen worden. Da dort aber noch eine Begründung fehlte, musste die Verwaltung gleich eine neue Vorlage erstellen. Und dabei wurden ebenfalls die Bedenken des Ochtumverbandes berücksichtigt.
 

Stadtrat muss noch zustimmen

Jetzt müssen noch der Ortsrat Hasbergen (für die Hasberger Gebiete), der Verwaltungsausschuss und der Stadtrat zustimmen. Sollte dies nicht bis Jahresende gelingen, müsste die Stadt hohe Strafzahlungen leisten.
 
Foto unten: So sieht der Plan für das Landschaftsschutzgebiet „Bywisch-Hullen-Schohasbergen“ aus. Dort dürfen an drei Stellen Brauchtumsfeuer (wie zu Ostern) durchgeführt werden.
 

 

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