Stadt zahlt Zuschuss bei Verhütungsmitteln

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Eine gute Nachricht für alle, die hier Arbeitslosengeld II beziehen: Auch in diesem Jahr will die Stadt weiterhin einen Zuschuss für Verhütungsmittel an Personen, die Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten zahlen.
 
Wie im letzten Jaher ist es auch in diesem Jahr für alle über 20 Jahre, die Leistungen vom städtischen Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen und Beratungen oder vom Jobcenter beziehen, möglich, einen Zuschuss für Verhütungsmittel zu bekommen. Die Stadt übernimmt die Hälfte aller anfallenden Kosten beziehungsweise maximal 100 Euro pro Person.
 
Den Antrag können die Betroffenen beim Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen und Beratungen stellen. Dazu braucht man neben dem ärztlichen Rezept auch die Kaufquittung der Apotheke sowie den aktuellen Leistungsbescheid vom Jobcenter.
 
 

„Verlässliche Familienplanung darf nicht am Geldbeutel scheitern“

Seit 2005 übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Verhütungsmittel nur noch für unter 20-Jährige. Für Männer und Frauen, die verhüten möchten, aber über 20 Jahre alt sind, kann es seitdem richtig teuer werden, wenn sie Hartz IV oder andere Sozailleistungen bekommen, da sie die Kosten eigentlich selbst übernehmen müssen.
 
„Wegen des eng bemessenen Regelsatzes ist ein planmäßiges Ansparen dafür oft unrealistisch“, sagt Petra Borrmann, städtischen Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Delmenhorst. Zunehmend berichten Beratungsstellen zunehmend von ungewollt Schwangeren, die sich eine sichere Verhütung nicht mehr leisten können.
 
„Eine verlässliche Familienplanung darf nicht am Geldbeutel scheitern, aber leider gibt es bundesweit noch keine einheitliche Lösung“, beklagt die Gleichstellungsbeauftragte Borrmann.
 
„Daher unterstützen die Stadt Delmenhorst und andere Kommunen mit freiwilligen Zuschussmodellen. Es ist unverständlich, dass die Gesellschaft Verhütungskosten für Menschen mit geringem Einkommen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, nicht ausreichend trägt, aber andererseits die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche voll finanziert werden.“
 

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