Sportregion hält am Dienstag eine Online-Sprechstunde ab – Im Fokus steht das Jahressteuergesetz
Positive Neuigkeiten bringt das neue Jahr für gemeinnützige Sportvereine mit sich, weil das vom Gesetzgeber im vergangenen Jahr verabschiedete Jahressteuergesetz ihnen viele Entlastungen beschert. Angesichts der Fülle an Möglichkeiten ist es allerdings nicht ganz einfach, den Überblick zu bewahren. Deshalb werden Vorstandsmitglieder am kommenden Dienstag, 26. Januar, ab 19.30 Uhr von der Sportregion Delmenhorst/Oldenburg-Land zu einer Online-Sprechstunde eingeladen.
Entlastet werden können gemeinnützige Sportvereine unter anderem bei der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, dem Übungsleiterfreibetrag sowie der Heraufsetzung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegenheit dazu bietet das Jahressteuergesetz. Mit der Online-Sprechstunde beabsichtigt die Sportregion Delmenhorst/Oldenburg-Land Fragen von Vereinsvertretern zu klären und ihnen dabei auf die Sprünge zu helfen.
Anmeldefrist läuft bis Montag
Während der Sprechstunde legt Dieter Holsten, stellvertretender Vorsitzender im Kreissportbund Landkreis Oldenburg, dar, wie die Vereine Nutzen aus den Veränderungen ziehen können. Interessierte Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen Sportvereinen müssen sich vorab bei der Geschäftsstelle des Kreissportbundes anmelden. Bis zum kommenden Montag, 25. Januar, kann die s unter (04481) 93733-41 oder per E-Mail an info@kreissportbund-ol-land.de erfolgen.
Beispielbild: Vorteile des Jahressteuergesetzes für gemeinnützige Sportvereine werden bei einer Online-Sprechstunde der Sportregion Delmenhorst/Oldenburg-Land am Dienstag erklärt. Bildquelle: Fotolia
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