Soforthilfen für Kleinstunternehmen in Niedersachsen – bis zu 20.000 Euro möglich

Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler in Niedersachen mit weniger als 50 Beschäftigten können ab dem 23. März, 15 Uhr, Soforthilfe beantragen, sollten sie durch die Corona-Krise nachweisbare finanzielle Einbußen haben.

Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab dem 23. März, 15 Uhr, Soforthilfe bei der NBank beantragen. Beantragen kann die Hilfe nur, wer weniger als 50 Personen beschäftig. Der Zuschuss wird dabei gestaffelt und kann bis zu 20.000 Euro betragen. Diese Staffelung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • Bis zu 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • Bis zu 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Diese Zuschüsse müssen NICHT zurückgezahlt werden und dienen als schnelle Hilfe für kleinere Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus um ihre Existenz fürchten müssen. Sie stellen keinen Ersatz zu Bundesprogrammen dar, sondern sind lediglich eine Ergänzung.

Zusätzliche Kredite bis 50.000 Euro

Für kleinere und mittlere Unternehmen kann zudem ein Liquiditätskredit mit einem Betrag von bis zu 50.000 Euro aufgenommen werden. Das besondere an diesen Krediten ist, dass sie direkt von der NBank vergeben werden und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen.

Antragsstellung Online

Das Antragsformular wird ab dem 25.März, 15 Uhr, auf der Internetseite der NBank bereitgestellt.
Außerdem gibt es im FAQ“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisiertung viele Antworten auf Fragen zum Arbeitsrecht, Förderungen oder Kurzarbeitergeld.

Für weitere Fragen steht das Team des Ministeriums unter der Corona-Hilfshotline (0511) 120 57 57 zur Verfügung. Die Sprechzeiten sind jeweils von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr. Wer möchte, kann auch eine Mail an mw-corona@mw.niedersachsen.de senden.

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