Shutdown wird bis zum 31. Januar ausgedehnt – Kontakte werden zusätzlich begrenzt

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer einigten sich gestern, 5. Januar, darauf, die seit dem 16. Dezember mit dem Shutdown bestehenden Corona-Maßnahmen, die eigentlich bis Sonntag, 10. Januar, andauern sollten, zu verlängern. Nun werden diese bis zum Sonntag, 31. Januar Bestand haben. Vom kommenden Montag, 11. Januar, an werden die Kontaktbeschränkungen noch verschärft und weitere Einschränkungen in Kraft treten.
 
– Mit Beginn der kommenden Woche sind private Treffen ausschließlich im Kreis der Mitglieder eines Haushaltes und höchstens einer anderen Person, die außerhalb des Haushalts lebt, möglich.

– Überall dort, wo es die Arbeitsvorgänge zulassen, müssen Betriebskantinen schließen. Weiterhin erlaubt ist es, mitnehmbare Speisen und Getränken abzugeben. Vor Ort dürfen diese nicht verzehrt werden.

– An Arbeitgeber richtet sich die nachdrückliche Bitte, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu bieten, damit deutschlandweit der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ verwirklicht werden kann.

– Für Landkreise, deren Sieben-Tages-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt, sind von den betreffenden Bundesländern zusätzliche lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) anzuwenden. Der Bewegungsradius wird in solchen Fällen auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt. Ohne triftigen Grund darf dieser nicht überschritten werden. Ausdrücklich gehören tagestouristische Ausflüge nicht dazu.

– Zumindest bis zum Abschluss der Impfungen mit beiden Impfdosen in Alten- und Pflegeheimen sowie dem Aufbau einer Immunität müssen Mitarbeiter und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz mehrfach in der Woche Schnelltests durchlaufen. Der Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar enthält noch weitere Details.
 

Schulen betreiben Homeschooling und Wechselunterricht

– In niedersächsischen Schulen wird der Unterricht nach den Weihnachtsferien ab kommenden Montag bis zum Ende des Schulhalbjahres am Freitag, 29. Januar, mit Homeschooling, dem Wechselmodell nach dem Szenario B mit halben Klassen sowie einer Notbetreuung erfolgen. Das gab Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) bekannt.

Für Grundschulen ist in der ersten Woche Homeschooling mit Notbetreuung vorgesehen. In der zweiten Woche ist der Wechselunterricht mit Notbetreuung angedacht. Abitur- und Abschlussklassen werden beide Wochen im Szenario B bestreiten. Die restlichen Jahrgänge müssen mit Homeschooling, also dem Szenario B, Vorlieb nehmen.

Schülern vom ersten bis sechsten Jahrgang in den Szenarien B und C, die nicht der Präsenzlerngruppe angehören, ist eine Notbetreuung anzubieten. Kindertageseinrichtungen gehen ab kommender Woche in das Szenario C über und sind daher grundsätzlich geschlossen. Bis zur Hälfte der Gruppenstärke steht eine Notbetreuung zur Verfügung. Mehr Informationen zum Schul- und Kitabetrieb nach den Weihnachtsferien hält das Niedersächsische Kultusministerium bereit.
 
Beispielbild: Der Shutdown geht in eine Verlängerung und die Corona-Maßnahmen werden noch einmal verschärft. Bildquelle: Adobe Stock

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2 Kommentare
  1. Ralf Kellner sagte:

    – Für Landkreise, deren Sieben-Tages-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt, sind von den betreffenden Bundesländern zusätzliche lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) anzuwenden. Der Bewegungsradius wird in solchen Fällen auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt. Ohne triftigen Grund darf dieser nicht überschritten werden. Ausdrücklich gehören tagestouristische Ausflüge nicht dazu.
    Das heißt, ich darf keine Tagesausflüge machen?

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