Schülerbeförderung kann beantragt werden – Fachdienst Schule und Sport gibt Auskunft

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Seit dem 12. Juni besteht die Möglichkeit, für das kommende Schuljahr 2019/2020 beim Fachdienst Schule und Sport Anträge auf Schülerbeförderung einzureichen. Über alle diesbezüglichen Details informiert der Fachdienst, worauf Verwaltungsmitarbeiterin Maike Stürmer-Raudszus jüngst aufmerksam machte.
 
Die Stadt Delmenhorst stelle den Transport für sämtliche im Stadtgebiet wohnhaften Schüler sicher oder begleiche die dafür erforderlichen Kosten. Letzteres geschehe allerdings unter Berücksichtigung der Bedingungen der Schülerbeförderungssatzung. Weiterhin werde es wie den letzten Jahren gehandhabt, dass die Anträge für ein Schuljahr gelten sollen und dann neu beantragt werden müssten. Mitunter hänge der Anspruch mit einer Mindestentfernung zusammen.
 

Mit zunehmendem Alter erhöht sich die Mindestentfernung

Sie betrage für Schulkinder, die den Schulkindergarten, spezielle Sprachfördermaßnahmen sowie die erste und zweite Klasse an Grund- und Förderschulen besuchen, zwei Kilometer. Im Falle von Dritt- und Viertklässlern an Grundschulen sowie ab der dritten Klasse an Förderschulen müsse zwischen Wohn- und Schulort eine Distanz von mindestens zweieinhalb Kilometern bestehen. Der Wert für die Jahrgänge fünf und sechs an allgemeinbilden Schulen liege bei dreieinhalb Kilometern.
 

Antragsformular steht online zur Verfügung

Für sämtliche weiteren Bereiche müssten die Schüler wenigstens vier Kilometer zur Schule zurücklegen, um ein Recht auf Schülerbeförderung zu besitzen. Auf der städtischen Internetseite ist das auszufüllende Antragsformular unter www.delmenhorst.de/schuelerbefoerderung bereitgestellt. Mitarbeiter des Fachdienstes Schule und Sport beantworten Fragen unter (04221) 99-2433 oder (04221) 99-2443 sowie per E-Mail über schulen@delmenhorst.de.
 
Bild: Anträge auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2019/2020 können beim Fachdienst Schule und Sport vorgelegt werden.

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