Neuer Entwurf des Delmenhorster Lärmaktionsplans einsehbar – Bürger können sich beteiligen – Straßenlärm im Fokus

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Delmenhorst schreibt den Lärmaktionsplan fort. Das Ziel ist es dabei, die Belastungen durch Lärm zu senken und die Lebensqualität in der Stadt weiter zu erhöhen. Aktuell konzentriert sich die Planung auf den Straßenlärm. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

In der vierten Runde der Lärmaktionsplanung sollen konkret potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vermieden, Belästigungen verringert und den Bewohnerinnen und Bewohnern ein ungestörter Schlaf ermöglicht werden. Das teilt die Stadt Delmenhorst mit.

Straßenlärm im Visier, Bahnlärm ebenfalls

Neben dem Straßenlärm werden ergänzende Maßnahmen zum Schienenverkehr aufgenommen, obwohl die Zuständigkeit für die Betrachtung beim Eisenbahn-Bundesamt liegt.

Entwurf im Internet einsehbar

Der Entwurf des evaluierten Lärmaktionsplans sowie alle ergänzenden Informationen können bis Montag, 6. Mai, im Internet unter www.delmenhorst.de/laermaktionsplan abgerufen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus ist der Lärmaktionsplan in der Entwurfsfassung – ebenfalls bis zum 6. Mai – beim Fachdienst Umwelt im Stadthaus I, Am Stadtwall 1, montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr einsehbar.

Eine Terminvereinbarung unter Telefon (04221) 99-2690 oder per E-Mail an immissionsschutz@delmenhorst.de ist erforderlich.

Bürger könne Anregungen einbringen

Anregungen oder Hinweise können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadt Delmenhorst, Fachdienst Umwelt, Am Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst, oder per E-Mail an immissionsschutz@delmenhorst.de eingebracht werden.

EU-Recht und BImSchG

als Grundlage

Der vorliegende Lärmaktionsplan der vierten Runde in der Entwurfsfassung vom 26. März schreibt für die Stadt Delmenhorst die Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie fort. Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet.

 

Symbolbild oben: Die Stadt Delmenhorst möchte den Verkehrslärm reduzieren. Im Bild ist eine Stau-Szene vom Niedersachsendamm aus dem April 2023 zu sehen.

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