Mitte Mai soll die Gastronomie in Niedersachsen öffnen – Landesregierung legt Fünfstufenplan vor

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Von der niedersächsischen Landesregierung wurden heute (4. Mai) Pläne für weitere Lockerungen der vom Coronavirus bedingten Restriktionen vorgestellt. Dazu entwickelte sie mit Experten aus verschiedenen Bereichen einen Stufenplan, der fünf Stufen vorsieht. Als „Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ stellt dieser das erste in Deutschland vermittelte Gesamtkonzept dar. Unter anderem strebt Niedersachsen die Wiedereröffnung der Gastronomie ab Montag, 11. Mai, an.
 
Die erste Stufe enthält bereits alle umgesetzten und zuletzt am Mittwoch, 29. April, beschlossenen Maßnahmen, die noch diese Woche Mittwoch, 6. Mai, in Kraft treten. Beispielsweise ist es dann Kultureinrichtungen unter Vorsichtsmaßnahmen wieder möglich, zu öffnen. Weitergehen soll es mit Stufe 2 Mitte Mai oder genauer, ab kommenden Montag, 11. Mai. Noch vor Pfingsten ist angedacht, dass Stufe 3 am 25. Mai folgt. Auf genauere zeitliche Rahmen der beiden anderen Stufen wurde absichtlich verzichtet.
 

Ausweitung beim Handel und Inbetriebnahme der Gastronomie zur nächsten Woche

Für den Handel wird in Stufe 2 die Verkaufsflächenbeschränkung auf maximal 800 Quadratmeter aufgehoben. Somit können auch Geschäfte mit größerer Verkaufsfläche öffnen, wie zum Beispiel Möbelhäuser. Zudem dürfen personennahe Dienstleistungen, deren Hygiene-Voraussetzungen denen von Friseuren entsprechen, wieder angeboten werden. Darunter fallen etwa Kosmetik, Mani- und Pediküre oder Massagen.

Personennahe Dienstleistungen, denen das dann noch verwehrt bleibt, kommen bei Stufe 3 zum Zug. Was die Gastronomie betrifft, ist in Stufe 2 angedacht, dass Biergärten, Cafés, Gaststätten und Restaurants wieder öffnen können. Sie müssen jedoch anfangs auf die Belegung von mindestens der Hälfte ihrer Plätze verzichten und Hygiene-Konzepte vorlegen.

Darüber hinaus gilt für Kunden eine Reservierungspflicht, müssen deren Kontaktdaten erfasst werden und ist weder ein Buffet noch Selbstbedienung erlaubt. Bei Stufe 3 sollen die vier Einrichtungen weitere Lockerungen erfahren. Hingegen dürfen Bars, Diskotheken und Kneipen bis auf weiteres nicht betrieben werden. In puncto Tourismus ist in Stufe 2 geplant, dass das Mieten von Ferienhäusern und -wohnungen wieder möglich ist. Die Wiederbelegungsfrist beträgt wenigstens sieben Tage.
 

Hotels sollen ab 25. Mai wieder anlaufen

Zu Übernachtungsmöglichkeiten für zeitweilige Aufenthalte, die ebenso mindestens sieben Tage dauern, sollen auch Bootsliege-, Camping- und Wohnmobilstellplätze beitragen. Über 50 Prozent darf die Auslastung dabei dort nicht liegen. Gleiche Bedingungen gelten bei Stufe 3 für die Öffnung von Hotels, Pensionen und Jugendherbergen.

Kein Zugang darf zu Wellnessbereichen bestehen und Essenszeiten der Hotelgastronomie, die auch denselben Vorschriften wie die gewöhnliche Gastronomie unterliegt, müssen zeitlich festgelegt werden. Anvisiert wird im Bereich der Bildung in Stufe 2 die Notbetreuung von Kindern kontinuierlich zu erweitern.

Dabei werden vor allem Kinder in Notsituationen, also wenn Hilfe bei der Erziehung nötig ist oder Kindeswohlgefährdung vorliegt, Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie der Sprachförderung sowie Kinder, die vor dem Beginn mit der Vorschule oder Schule stehen, berücksichtigt. Zudem sollen separate Angebote für Vorschulkinder an Nachmittagen und allmählich für alle Kinder eingerichtet werden. Obendrein dürfen Tagespflegepersonen wieder den regulären Betrieb aufnehmen.
 

Freizeitparks und Freibäder könnten unter Auflagen vor Pfingsten in Betrieb gehen

Mehrere Jahrgänge kehren derweil zum Präsenzunterricht in die Schulen zurück. Jene die nicht vor Stufe 3 an der Reihe sind, werden dann bis Mitte Juni schrittweise einbestellt. Digitaler Unterricht erfolgt über das Sommersemester an den Universitäten. Präsenzveranstaltungen bleiben dort weitestgehend aus.

Darüber hinaus sollen Volkshochschulen, Musikschulen und sämtliche Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, die über ähnliche Anforderungen wie der Präsenzunterricht in Schulen verfügen, öffnen. Bläser und Chöre der Musikschulen sind davon noch ausgenommen.

Im Bereich Sport, Freizeit und Kultur ermöglicht Stufe 3 die Öffnung von Freibädern werden Freibäder, wenn die Anzahl der Personen begrenz wird. Dieselbe Regelung greift bei anderen Freizeiteinrichtungen im Freien, zu denen unter anderem Minigolf-Anlagen, Seilbahnen und Freizeitparks gehören. Grundvoraussetzung für die vorgesehenen Lockerungen ist, dass in allen Bereichen strikte Hygienevorgaben und Mindestabstände eingehalten werden.
 

Maskenpflicht und „Zwei-Personen-Regel“ sollen fortbestehen

Es wird davon ausgegangen, dass der obligatorische Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über jegliche Stufen hinweg beibehalten wird. In Niedersachsen soll bis Ende Mai an der „Zwei-Personen-Regel“ im öffentlichen Raum festgehalten werden, die seit heute im benachbarten Sachsen-Anhalt schon gekippt wurde.

Seitens der Landeregierung wurde der explizite Hinweis gegeben, dass bei vermehrten Infektionsfällen vollzogene Lockerung auch jederzeit wieder verschärft werden könnten. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) übermittelte seinen Amtskollegen der weiteren Bundesländer sowie der Bundesregierung den Stufenplan zur Diskussion bei der nächsten Gesprächsrunde am Mittwoch, 6. Mai. Erst im Anschluss daran wird in Niedersachsen über seine Umsetzung entschieden.
 
Bild: Einen allumfassenden Plan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität trotz und mit dem Coronavirus präsentierte die niedersächsische Landeregierung.

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