Masern-Impfpflicht für Kinder kommt – Quote der Delmenhorster Schulanfänger liegt unter Mittelwert

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Vom Sonntag, 1. März, an ist es verpflichtend, dass Kinder, die Kindergärten oder Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein müssen. In Delmenhorst verfügten 2018 nach Angaben der Krankenkasse IKK classic 91,1 Prozent der Schulanfänger über einen genügenden Impfschutz. Letztmals wurde ihr zufolge im Jahr 2013 ein Masernfall in der Stadt an der Delme registriert.
 
Zu Beginn des kommenden Monats tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Konsequenz dessen ist, dass für Kinder, die in Kitas oder Schulen gehen, die Masernimpfung obligatorisch. Außerdem sind von der Impfpflicht auch das Kita-Personal, Lehrkräfte, Tageseltern und Beschäftigte im Medizinischen Bereich betroffen. Hingegen gilt sie nicht für Kinder, die jünger als ein Jahr alt sind, und Personen, die entweder vor 1970 geboren sind oder die Impfung nicht vertragen können.
 

Bei Neuaufnahmen findet die Impfpflicht zuerst Anwendung

Wesentlich ist das Gesetz vorerst lediglich für Kinder und Arbeitskräfte, die ab März in den Einrichtungen neu hinzukommen. Der Rest kann bis zum 31. Juli 2021 den Nachweis dafür liefern, dass sie sich impfen lassen haben oder bereits gegen Masern immun sind.

„Ziel des Gesetzes ist es, den individuellen Schutz speziell von stark gefährdeten Personengruppen zu verbessern und einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Masern-Infektionen zu erreichen“, erklärt Markus Schrader, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung den Schwerpunkt auf Personen gerichtet, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen kontinuierlich mit anderen Personen in Berührung kommen.
 

Impfquote bei Schulanfängern ist in Delmenhorst im Landesvergleich unterdurchschnittlich

Obwohl zahlreiche Aufklärungskampagnen getätigt werden, bestehen in Bezug auf Masern zu große Impflücken. Vom Robert Koch-Institut (RKI) wurde ermittelt, dass zwar immerhin 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung erhielten, es allerdings bei der maßgeblichen zweiten Masernimpfung große regionale Unterschiede gibt.

Deshalb wurde auf Bundesebene die anvisierte Impfquote von 95 Prozent, die einen Gemeinschaftsschutz sicherstellt, noch nicht erzielt. Schrader teilt mit: „Niedersachsen ist von der angestrebten Impfquote nicht weit entfernt. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat festgestellt, dass 93,2 Prozent der Schulanfänger im Jahr 2018, deren Impfausweis bei der Schuleingangsuntersuchung vorlag, mindestens zweimal gegen Masern geimpft waren, in Delmenhorst waren es nur 91,1 Prozent.“
 

Krankheit birgt erhebliches Gefahrenpotential

Seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird dazu geraten, die erste Teilimpfung zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat durchzuführen. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens zum Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Letztere ist für einen sicheren und vollständigen Impfschutz entscheidend.

Verpasste oder verschobene Impfungen sollten schnellstmöglich nachgeholt werden. „Die Kosten für die Impfungen übernehmen die Krankenkassen“, versichert der IKK classic-Regionalgeschäftsführer.
Entgegen der landläufigen Ansicht stellt eine Masern-Infektion keine harmlose Kinderkrankheit dar. Oftmals bringt sie Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Im schlimmsten Fall kann sie zu einer tödlichen Gehirnentzündung führen.
 

Niedersachsen weist bundesweit die zweitmeisten Masernfälle auf

Ferner zählen Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Mehr als 12.350 Masernfälle wurden 2018 in ganz Europa gemeldet. Statistiken der RKI wurden von der IKK classic ausgewertet. Daraus ergab sich, dass 2018 insgesamt 544 Personen in Deutschland an Masern erkrankten, was sich im vergangenen Jahr auf 514 reduzierte.

Unter den Bundesländern lag Nordrhein-Westfalen mit 135 Fällen an der Spitze, gefolgt von Niedersachsen mit 90 Erkrankten. Mit 46 Krankheitsfällen stach hierbei der Landkreis Hildesheim heraus. In Delmenhorst wurde 2013 die letzte Infektion mit dem Masernvirus dokumentiert.
 
Beispielbild: Ab März gilt für Kinder in Kitas und Schulen eine Impfpflicht gegen Masern. Bildquelle: Adobe Stock

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