Kein einziger veröffentlichungspflichtiger Lebensmittelverstoß bei 380 Betriebskontrollen in Delmenhorst – unglaublich gut oder kaum zu glauben?

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Rund 380 Betriebskontrollen hat die Lebensmittelaufsicht der Stadt Delmenhorst nach eigenen Angaben im Jahr 2023 in Delmenhorster Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben durchgeführt. Dabei soll es keinen einzigen veröffentlichungspflichtigen Verstoß gegeben haben. Auch in diesem Jahr gab es laut Stadtverwaltung bislang keine Mängel, die im Rahmen des entsprechenden Gesetzes veröffentlicht werden müssten. Arbeiten also alle Betriebe überaus vorbildlich oder wurde hier etwas übersehen?

DelmeNews hatte bereits  am 28. März über dieses Thema berichtet: Laut Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Kontrollbehörden verpflichtet, die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zu informieren. Dies dient der Transparenz für Verbraucher.

Ab 350 Euro Bußgeld besteht Meldepflicht

Das bedeutet, wenn gegen die Einhaltung hygienischer Anforderungen in erheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist, schreibt das Gesetz den zuständigen Behörden vor, eine öffentliche Information in der vorgesehenen Form einzustellen.

Beispiele für mögliche Verstöße

Beispiele aus der Praxis, das ist bei aktuellen Fällen aus Bremen nachzulesen, können Verstöße wie Mäusebefall, grob mangelnde Sauberkeit und/oder die falsche Deklarierung von Lebensmitteln sein.

Verfehlungen bleiben sechs Monate online

Die Information soll laut Gesetz sechs Monate online bleiben und anschließend gelöscht werden. Dabei muss die Behörde die Bezeichnung des Lebens- oder Futtermittels und den Namen des Unternehmens nennen, unter dessen Namen das betroffene Lebens- oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist.

35 Verstöße in Bremen –

0 in Delmenhorst

In Bremen gibt es 35 Vorfälle – allein in den vergangenen sechs Monaten. Kürzlich hatte es auch das Restaurant „Ahoi“ von TV-Koch Steffen Henssler erwischt. In Delmenhorst habe es derweil keinen einzigen Fall gegeben, sagt die Stadt Delmenhorst, weder 2023, noch in diesem Jahr.

Ratsherr Gabriel fragt nach

Ratsherr Robert Gabriel hat, erstaunt vom Ergebnis, hat nach unserem Artikel selbst noch einmal bei der Stadt Delmenhorst nachgefragt. Auch ihm wurde durch die Stadt Delmenhorst auf seine Anfrage das Ergebnis schriftlich bestätigt: kein einziger veröffentlichungspflichtiger Verstoß im vergangenen und in diesem Jahr. Dabei gibt die Stadt in ihrer Antwort durchaus zu, dass neben Routinekontrollen und anlassbezogenen Überprüfungen wegen baulich geplanter Veränderungen auch „Kontrollen aufgrund von Verbraucherbeschwerden“ darunter waren. Allerdings scheinen bei den Kontrollen dann keine drastischen Verstöße festgestellt worden zu sein.

Zweifel bleiben

„Es ist ein tolles Ergebnis, aber mir fehlt ehrlich gesagt der Glaube, dass es bei keinem einzigen Betrieb einen meldepflichtigen Verstoß gegeben haben soll“, sagt Gabriel auf Nachfrage. Auch ein Insider, der beruflich im Bereich Großküchen im Delmenhorster Stadtgebiet tätig ist, der aber nicht weiter in Erscheinung treten möchte, wundert sich auf DelmeNews-Nachfrage hinter vorgehaltener Hand über das auffallend positive Ergebnis.

Kein einziger Verstoß 2024

Auch im ersten Quartal 2024 gab es anscheinend nichts Grobes zu beanstanden. So fanden nach Angaben der Verwaltung im ersten Quartal des Jahres 55 Kontrollen durch die beiden Lebensmittelkontrolleure des Fachdiensts Veterinär- und Ordnungswesen statt, auch bei diesen Kontrollen hat es nach Angaben der Verwaltung keinen einzigen meldepflichtigen Verstoß gegeben.

 

Symbolbild oben: AdobeStock/Halfpoint

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