JHD untersagt generelle Besuche – Ausnahmeregelungen

Das JHD hat am Mittwoch, 18. März neue Besuchsregeln erlassen. Zum Schutz der Patienten, der Mitarbeiter und als Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche generell untersagt.

Ausgenommen von diesem Besuchsverbot sind

–              Angehörige, die einen Patienten besuchen, der lebensbedrohlich erkrankt ist,

–              Angehörige von Patienten der Palliativstation,

–              Begleitpersonen eines Patienten, der in der ZNA vorstellig wird,

–              Begleitperson einer Schwangeren unter der Geburt,

–              Vater, der sein Neugeborenes (und seine Partnerin) besucht,

–              Eltern (oder sonstige enge Bezugspersonen) eines kranken Kindes,

–              Begleitperson eines älteren, gebrechlichen, seh- oder gehbehinderten oder dementen Patienten,

–              Dolmetscher,

–              gerichtlich bestellte Betreuer

Für diese Ausnahmen wird die Besuchszeit zeitlich auf die Zeit zwischen 11 Uhr und 18 Uhr begrenzt.

Das absolute Zutrittsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland sowie besonders betroffenen Gebieten im Inland (Landkreis Heinsberg in NRW) sowie für Kontaktpersonen mit bestätigen Corona-Fällen sowie Besucher mit Atemwegsinfekten gilt unverändert weiter (diese Personen dürfen das Krankenhaus also auch dann nicht betreten, wenn eine der Ausnahmeregelungen greifen würde).

Wachdienst kontrolliert die Einhaltung

Um dieses Besuchsverbot durchzusetzen, wird kurzfristig ein Wachdienst den Zugang zum Krankenhaus kontrollieren. Besucher, die unter eine der Ausnahmeregelungen fallen, werden gebeten, sich am Empfang zu melden. Dieser wird dann nach Rücksprache mit der Station ggf. den Zutritt zum Haus gewähren.

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