Im JHD wird ein allgemeines Besuchsverbot verhängt – Ausnahmen mit eingeschränkter Besuchszeit

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Angesichts der überregionalen Fallzahlentwicklung gilt im Josef-Hospital Delmenhorst (JHD) mit sofortiger Wirkung ein generelles Besuchsverbot. Für einige Personengruppe bestehen Ausnahmeregelungen. Sie werden darum gebeten, bei einem Aufenthalt eine Anmeldung am Corona Checkpoint vorzunehmen. Zudem dürfen sie nur in einem begrenzten Zeitraum von 11 bis 16 Uhr Besuche tätigen.
 
Weiterhin besuchen können das JHD Angehörige von Patienten, die lebensbedrohlich erkrankt sind, und von Patienten der Palliativstation, Begleitpersonen von Schwangeren unter der Geburt, Väter, die nach ihren Neugeborenen und ihren Partnerinnen sehen wollen, Eltern oder andere enge Bezugspersonen eines kranken Kindes, Begleitpersonen eines älteren, gebrechlichen, seh- oder gehbehinderten oder dementen Patienten, Dolmetscher sowie gerichtlich bestellte Betreuer.
 

Kontaktpersonen bei Corona-Fällen und Atemwegserkrankte müssen draußen bleiben

Das Besuchsverbot betrifft Kontaktpersonen mit bestätigten Corona-Fällen und Besucher mit Atemwegsinfekten. Ihnen wird selbst für den Fall, dass sie eine der Ausnahmeregelungen für sich Anspruch nehmen könnten, kein Zutritt ins Krankenhaus gewährt. Personen aus Risikogebieten sind hingegen zugelassen, weil Delmenhorst und einige angrenzende Kreise auch darunter fallen. Nach Meldung am Checkpoint werden Besucher n Absprache mit der Station gegebenenfalls eingelassen.
 
Bild: Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen existiert ab sofort ein Besuchsverbot mit einigen Ausnahmen im JHD.

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