Einhaltung der Allgemeinverfügung wird kontrolliert – Öffnung der Baumärkte bleibt ohne Verstöße

Werbung
Werbung
Werbung

Mit erhöhter Polizeipräsenz wurde am vergangenen Wochenende im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch überwacht, ob sich die Allgemeinverfügung befolgt wird. Insgesamt wurden dabei 13 Verstöße aufgedeckt und geahndet. Keiner dieser Vorfälle hing allerdings damit zusammen, dass die Baumärkte in Niedersachsen wieder geöffnet wurden.
 
Während der Kontrollen die von Freitag, 3. April, bis Sonntag, 5. April, durchgeführt wurden, konnten 13 Verstöße festgestellt werden. Am Sonntag, kontrollierten Beamte auf dem Hasporter Damm einen PKW mit vier Insassen, die zuvor am nahegelegenen Hasportsee spazieren waren. Da die vier Personen nicht familiär verbunden sind und nicht in häuslicher Gemeinschaft wohnen, wurde aufgrund des nicht einzuhaltenden Mindestabstandes innerhalb des Fahrzeuges sowie der erhöhten Personenzahl ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
 

Mindestabstand wurde unterboten und Gruppentätigkeiten nachgegangen

Zu Einsätzen kam es am Sonntag ebenfalls in Großenkneten. Auf einem Spielplatz in der Straße Zur Bullerbäke hielten sich verbotswidrig drei Jugendliche auf. Es wurden Platzverweise ausgesprochen. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. An einem Badesee in der Straße Am See wurden durch Beamte vier Personen angetroffen, die dort grillten.

Die Personen saßen alle an einem Tisch. Erforderlicher Mindestabstand wurde nicht eingehalten. Zudem waren die Personen weder verwandt, noch wohnten sie in einer häuslichen Gemeinschaft. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet und Platzverweise ausgesprochen.

In der Uhlandstraße in Wildeshausen kontrollierten Beamte am Sonntag zum wiederholten Male drei Jugendliche, die sich bereits mehrfach auf dem Grünstreifen in der Wohnsiedlung trafen. Trotz vorheriger Aufklärung über die Regelungen der Allgemeinverfügung wurde erneut gegen diese verstoßen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
 

Bei Baumärkten wurden die Maßgaben befolgt

Ergänzend wurden Verstöße im Rahmen von Zusammenkünften in Privatwohnungen und Gärten festgestellt, die gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung verstießen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Wie sich bei durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit der Öffnung von Baumärkten herausstellte, waren diese nicht von Verstößen gegen die vorliegenden Auflagen betroffen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert