dwfg und Jobcenter informieren: Mehr Geld für Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern

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Die Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (dwfg) und die Bundesagentur für Arbeit informieren gemeinsam über höhere Fördersätze bei der Qualifizierung von Beschäftigten ab dem 1. April 2024.

In Zeiten des Fachkräftemangels soll dem digitalen und strukturellen Wandel mit neuen Fördermöglichkeiten begegnet werden. Das bestehende Qualifizierungschancengesetz -früher auch „WeGebAU“ genannt – wird durch das „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ aktualisiert. Kleineren wie auch größeren Unternehmen wird durch das neue Gesetz ab dem 1. April ein neues Höchstmaß an Fördermöglichkeiten bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten geboten.

Neu: Bis zu 100 Prozent Erstattung von Lehrgangskosten

„Die bisherigen Fördersätze werden insbesondere im Bereich der Anpassungsqualifizierung deutlich angehoben: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die ausgefallene Arbeitszeit erhalten“, sagt Willi Hildebrandt, Qualifizierungsberater der Agentur für Arbeit mit Büro im gemeinsamen Arbeitgeberservice im JobCenter Delmenhorst.

Auch größere Betriebe profitieren

Aber auch größere Betriebe kommen nicht zu kurz. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen mehr als 120 Stunden umfassen und nach AZAV zertifiziert sind – dann können die Lehrgangskosten mit einem so genannten Bildungsgutschein abgerechnet werden. Die AZAV-zertifizierten Bildungsträger können online aus dem „Kursnet“ der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Die Agentur und das JobCenter arbeiten hier nach eigenen Angaben eng zusammen – der Vorteil für die Delmenhorster Kunden: Sie erhalten alles „aus einer Hand“. Der Abschluss einer Ausbildung muss bei Beschäftigten in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen und es muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.

Berufliche Kompetenzen erweitern

„Das Aus- und Weiterbildungsgesetz bietet somit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt erfolgreich zu positionieren. Hiervon profitieren der Betrieb und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen“, so Hildebrandt.

Er ist überzeugt, dass dieses Förderinstrument in jeden unternehmerischen Werkzeugkoffer gehört. Gut zu wissen: Die Antragstellenden werden von Anfang bis Ende begleitet, auch bei der Antragsbearbeitung – Beratung und persönlicher Service stehen im Vordergrund.

Gestiegener Beratungsbedarf bei Aus- und Weiterbildung

Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen werde so von vornherein auf ein Minimum reduziert. „Seit einigen Monaten stellen wir einen erhöhten Beratungsbedarf der Delmenhorster Unternehmen zum Thema Aus- und Weiterbildung fest. Das Weiterbildungsgesetz ist dafür das ideale Förderinstrument, zumal die Antragstellung niedrigschwellig strukturiert ist und direkt bei der Agentur für Arbeit in Delmenhorst erfolgen kann“, betont Wirtschaftsförderer Björn Johannson.

Interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen können sich für weitere Informationen und Beratung an die dwfg oder die Bundesagentur für Arbeit wenden.

 

Kontakt zur weiteren Informationen:

Bundesagentur für Arbeit, Willi Hildebrandt Tel: 04221 9242250, E-Mail: willi.hildebrandt@arbeitsagentur.de

 

Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Björn Johannson Tel: 04221 992897, E-Mail: bjoern.johannson@dwfg.de

 

Bild oben: Willi Hildebrandt von der Bundesagentur für Arbeit und Björn Johannson von der dwfg (v.l.) informieren Arbeitnehmer und Betriebe gern zu den Fördermöglichkeiten durch das neue Gesetz .

Foto: dwfg

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