Delmenhorst: Taxifahrt in den Knast

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Am Samstag, 3. Februar 2024, meldete sich um 10:47 Uhr ein Delmenhorster Taxifahrer bei der Polizei und teilte mit, dass er einen Fahrgast innerhalb Delmenhorsts befördert hätte und dieser nun den fälligen Fahrpreis (ca. zehn Euro) nicht entrichten könne. Daher benötige er die Polizei zur Personalienfeststellung.

Doch noch bevor die Beamten eintrafen, hatte der 42-jährige Fahrgast aus Bad Rothenfelde zu Fuß in unbekannte Richtung fliehen können. Allerdings kam er nicht weit. Wie die Polizei weiterhin berichtet, wurde der zuvor Beschriebene wenige Minuten später durch die Beamten im Nahbereich gesichtet und konnte letztlich gestellt werden.

Vollstreckungsbefehl lag vor

Im Rahmen der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl über 13 Monate vorlag. Folglich wurde er der JVA Oldenburg zugeführt, wo er nun seine Haftstrafe, die ebenfalls unter anderem wegen eines Betrugsdeliktes verhängt worden war, verbüßt.

 

Symbolbild: Fotolia/Steffan Richter

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