Bedürftigen wird Zuschuss für Verhütungsmittel gewährt – Halbe Kosten deckt die Stadtverwaltung

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Auch in diesem Jahr haben Bezieher von Sozialleistungen ab einem Alter von 22 Jahren die Möglichkeit, sich von der Stadt Delmenhorst Verhütungsmittel bezuschussen zu lassen. Im Vorjahr wurde insgesamt 51 Mal davon Gebrauch gemacht. Lediglich bis zum 21. Lebensjahr gilt der Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse, sodass die Stadtverwaltung mit diesem freiwilligen Angebot eine Ergänzung vornimmt.
 
Zur Antragstellung für einen Zuschuss für alle ärztlich verordneten Verhütungsmittel sind Bürger berechtigt, die Arbeitslosengeld II (ALG II), landläufig als Hartz IV bekannt, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen in Anspruch nehmen und nicht jünger als 22 Jahre sind. Das trifft unter anderem auf die Pille, die Spirale oder ebenfalls eine Sterilisation zu. Von Seiten der Stadtverwaltung wird für die Kosten je zur Hälfte aufgekommen, wobei eine Person mit maximal 100 Euro pro Jahr unterstützt wird.
 

Um Anträge kümmert sich der Fachdienst Soziale Leistungen

Eine Einmalzahlung des Höchstbetrags für drei Jahre in Höhe von 300 Euro kann bei Verhütungsmethoden mit langfristiger Wirkung durchgeführt werden. Als Beispiele dafür werden die Sterilisation, die Spirale oder ein Hormonimplantat angeführt. Beantragen lässt sich der Zuschuss beim städtischen Fachdienst Soziale Leistungen im City-Center, Lange Straße 1a.

In Anbetracht der coronabedingten Einschränkungen werden Antragsteller darum gebeten, sich vorab per Anruf unter (04221) 99-2545zu melden. Sie müssen einen aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters, ein ärztliches Rezept und eine Kaufquittung der Apotheke einreichen. Es existiert kein Rechtsanspruch auf die städtische Leistung.

Hinter dem Angebot der Stadtverwaltung steckt die Absicht, sowohl Frauen als auch Paaren, die soziale Leistungen empfangen, eine verantwortungsbewusste Verhütung leichter zu machen, damit eine möglicherweise unerwünschte Schwangerschaft verhindert werden kann. „Wie in Delmenhorst unterstützen viele Kommunen hier mit freiwilligen Zuschussmodellen“, erklärt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann.
 

Kostenlose Verhütungsmittel können zu einem anderen Verhalten beitragen

Ergänzend fügt sie hinzu: „Denn nach wie vor existiert bundesweit keine einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln.“ In Delmenhorst wurde im vergangen Jahr in 51 Fällen auf den Zuschuss zurückgegriffen.

Seitens der Krankenkassen werden für Menschen bis zum Alter von 21 Jahren, die Sozialleistungen bekommen, die Kosten für die Verhütung beglichen. Im Gegensatz dazu müssen sämtliche Leistungsempfänger ab 22 Jahren ihre Aufwendungen für die Verhütung aus dem für Gesundheitskosten vorgesehenen Betrag des monatlichen Regelsatzes bezahlen.

Aufgrund des eng festgelegten Satzes können sie sich das oftmals nicht leisten. Für kostspieligere Verhütungsmethoden mit Langzeitwirkung lässt sich kaum zielgerichtet ansparen. Deshalb erstatten Beratungsstellen wie Pro Familia wiederholt darüber Bericht, dass ungewollt Schwangere nicht das Geld für eine sichere Verhütung aufbringen konnten. Studien weisen dem Bundesfrauenministerium zufolge nach, dass die Hälfte der Sozialleistungsbezieherinnen mit ihrem Verhütungsverhalten nicht zufrieden ist und es umgestalten würde, sofern die Verhütungsmittel gratis verfügbar wären.
 
Beispielbild: Beim Fachdienst Soziale Leistungen können Anträge auf Zuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, wie die Pille, gestellt werden. Bildquelle: Fotolia

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