Vogelgrippe in Bergedorf betrifft Delmenhorst – Teile der Stadt fallen ins neue Beobachtungsgebiet
Gestern, 22. Januar, wurde auf einem landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Ganderkeseer Ortsteil Bergedorf die Vogelgrippe (H5N8) nachgewiesen. Anlässlich dessen wird von der Stadtverwaltung das am 22. Dezember im vergangenen Jahr aufgestellte Beobachtungsgebiet am morgigen Samstag, 23. Januar, aufgehoben. Parallel erfolgt die Einrichtung eines neuen Geflügelpest-Beobachtungsgebiets für einen Zeitraum von wenigstens 30 Tagen.
Im Radius von zehn Kilometern Entfernung des Ausbruchsbetrieb befinden sich insgesamt elf Delmenhorster Geflügelhaltungen mit circa 175 Tieren. Allesamt unterstehen sie damit der amtlichen Beobachtung. Einer strikten Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels müssen die Betriebe nachkommen. Vom städtischen Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen werden die betreffenden Tierhalter darüber in Kenntnis gesetzt.
Geflügeltransporte sind im Beobachtungsgebiet tabu
Transportiert werden darf Geflügel in diesem Bereich überhaupt nicht mehr. An den Hauptverkehrsstraßen wird das Beobachtungsgebiet durch Schilder ausgewiesen. Weiterhin ist es für sämtliche Delmenhorster Geflügelhalter verbindlich, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.
Mehr Informationen enthalten die Allgemeinverfügungen der Stadt Delmenhorst, die auf der Internetseite www.delmenhorst.de bei den Amtlichen Bekanntmachungen – auf der Startseite unter dem Punkt Aktuelles – einsehbar sind. Welche Geflügelhaltungen zum Beobachtungsgebiet gehören, lässt sich anhand einer in der Allgemeinverfügung veröffentlichten Karte ablesen.
Bild: Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Bergedorf wird Samstag ein neues Beobachtungsgebiet in Kraft gesetzt, dass sich auch teilweise auf Delmenhorst ausdehnt. Bildquelle: Stadt Delmenhorst
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