Auch das Tragen von Feuerwerkskörpern ist am Bahnhof und in der City zu Silvester und Neujahr tabu

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Weder in der Innenstadt noch rund um den Bahnhof darf zum Jahreswechsel Feuerwerk gezündet werden. Ergänzend zum bundesweit geltenden Verkaufsverbot für „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2“ wie Silvesterknallern oder Raketen hat die Stadt Delmenhorst auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Allgemeinverfügung Orte festgelegt, an denen nicht nur das Abbrennen, sondern auch schon das Mitführen solchen Feuerwerks untersagt ist.
 
Der Verbotsbereich umfasst die gesamte Fußgängerzone inklusive Rathausplatz, die Bahnhofstraße auch jenseits der Fußgängerzone, den Busbahnhof (ZOB), das Gelände zwischen ZOB und Bahnhof, den Bahnhof selbst sowie auf dessen Nordseite das Gelände vom Eingang bis zur Weberstraße. Ganztägig darf dort über Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, kein Feuerwerk abgebrannt werden. Vom Silvesterabend ab 21 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 7 Uhr dürfen Personen entsprechende Gegenstände nicht einmal bei sich haben.
 

Menschenansammlungen wegen Risiko von Corona-Infektionen unterbinden

In dem bezeichneten Bereich halten sich erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel viele Gruppen auf. Durch das Feuerwerksverbot soll die Gruppenbildung vermieden werden und so auch die damit einhergehende Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken.

Laut Corona-Verordnung des Landes sind derzeit ohnehin nur Treffen von höchstens zehn gegen Corona geimpften oder von Covid-19 genesenen Menschen erlaubt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Ungeimpfte, die auch nicht innerhalb des vergangenen halben Jahres eine Infektion durchgemacht haben, dürfen sich sogar nur mit zwei weiteren Menschen aus einem anderem Haushalt treffen
 
Beispielbild: Neben dem Anzünden von Feuerwerk ist zum Jahreswechsel in der Innenstadt und am Bahnhof genauso verboten, es bei sich zu haben. Bildquelle: Adobe Stock

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