Abgebranntes Nahversorgungszentrum in Annenheide: Aufbau wohl an anderer Stelle

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Vor knapp zwei Monaten ist in Annenheide das Nahversorgunsgzentrum abgebrannt. Nach Delmenews.de-Informationen wird das Zentrum nicht an exakt gleicher Stelle wiederaufgebaut. Baurechtliche Grundlagen scheinen dies zu verhindern.
 
Dem verheerenden Brand in Annenheide vor knapp zwei Monaten sind ein Baudi-Baumarkt, ein Imbiss, ein KIK-Textilgeschäft, ein Hol’ab-Getränkemarkt und eine Bäckerei zum Opfer gefallen. Nun könnte man davon ausgehen, dass die vernichteten Gebäude einfach an der Stelle wieder aufgebaut werden, an der sie zuvor standen. Doch daraus wird wohl nichts. Denn nach Delmenews.de-Informationen ist vor Jahren der Bebaungsplan geändert worden, sodass ein Wiederaufbau der Gebäude an gleicher Stelle nicht möglich ist.
 

Nun soll weiter vorn gebaut werden

Das Stichwort ist „zentrumsrelevante Bebauung“, die an besagter Stelle eben nicht mehr gewünscht ist, um die Geschäfte der Innenstadt nicht zu gefährden. Auf einem anderen Teil des Grundstücks scheint sie allerdings noch zulässig zu sein.
 
Nach DelmeNews.de-Informationen hat der Grundstückseigentümer daher einen Bauantrag eingereicht, in dem der KIK-Laden, der Hol-Ab-Getränkemarkt und die Bäckerei Gramberg weiter vorn auf dem Grundstück in Richtung Annenheider Straße wiederaufgebaut werden sollen. Lediglich dem Baudi scheint es demnach laut Bebauungsplan gestattet zu sein, auf einem hinteren Teil des Grundstücks wieder aufgebaut zu werden.
 

Bestandschutz anscheinend nicht gegeben

Ein Bestandsschutz, der einen Wiederaufbau an gleicher Stelle ermöglicht hätte, wird dem Grundstückseigentümer nach Delmenews-Informationen nicht gewährt, da es seit dem Brand eben keinen Bestand mehr gibt. Daher wird wohl auch die noch vorhandene Grundplatte der verbrannten Geschäfte abgebrochen werden müssen. Wie die Stadtverwaltung über den Bauantrag entscheidet, ist noch nicht bekannt, den Mitgliedern des Bauausschusses soll nach Delmenews-Informationen in öffentlicher Sitzung am Mittwoch mitgeteilt werden, wie es um die Wiederaufbaupläne steht.
 
Nicht auszuschließen ist, dass dem Grundstücksbesitzer ein erheblicher Schaden droht, wenn er die Gebäude nicht gleicher Stelle wieder errichtet werden darf, da die Versicherung wohl weder für ein neues Fundament noch für den Abbruch des alten aufkommen wird.
 

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