Wasserabzapfen bei bis zu 50.000 Euro Strafe verboten
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen oder Schläuchen – etwa zum Zweck der Bewässerung – ist grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist der städtische Fachdienst Umwelt aufgrund der aktuellen Wetterlage und der damit einhergehenden niedrigen Wasserstände hin.
Das Abzapfen von Wasser fällt auch nicht unter den sogenannten Gemeingebrauch im Sinne des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), denn das Entnahmeverbot dient vorrangig dem Schutz von Gewässern und deren Ökosystemen: Eine anhaltende Wasserentnahme könnte zur Austrocknung und damit zum Absterben der vorhandenen Flora und Fauna führen. Wer gegen das Entnahmeverbot verstößt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro belangt werden.
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