Ü-70-Jährige können Impftermine ausmachen – Personen auf der Warteliste haben Vorrang

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Mit sofortiger Wirkung besteht für Menschen ab einem Alter von 70 Jahren in Niedersachsen und somit auch in Delmenhorst die Möglichkeit Termine für ihre Corona-Schutzimpfungen zu verabreden. Gleiches gilt für die anderen Impfberechtigten der zweiten Priorisierungsgruppe, wozu Personen gehören, die gewisse medizinische Gründe vorbringen können oder bestimmten Berufsgruppen zuzuordnen sind. Für die Terminvergabe bleibt weiter das Land Niedersachsen zuständig.
 
Delmenhorster Bürger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, dürfen von nun an die Gelegenheit in Anspruch nehmen, beim Land Niedersachsen per Anruf unter (0800) 9988665 oder online über www.impfportal-niedersachsen.de einen Termin anzufordern oder sich dafür auf der Warteliste vormerken zu lassen. Von Monat bis Samstag werden zwischen 8 und 20 Uhr Anrufe bei der Hotline entgegengenommen. Jeweils zwei Termine werden zugeteilt.
 

Landesregierung schreibt Über-70-Jährige gestaffelt nach Jahrgängen an

Einmal dienen diese für die erste Impfdosis und später für die zweite Impfung, in deren Folge sich der komplette Impfschutz einstellt. Außerdem erhalten Personen, die das Alter von 70 Jahren überschreiten, geordnet nach Jahrgängen von der niedersächsischen Landesregierung Post. Im Anschreiben liegen sämtliche relevanten Informationen zur Anmeldung vor. Unabhängig vom Eintreffen des erwähnten Schreibens sind jegliche Personen, die 70 Jahre oder älter sind, fortan impfberechtigt.
 

Attest oder Bescheinigung vom Arbeitgeber werden verlangt

Menschen, die an bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Demenz, Diabetes, geistiger Behinderung und Krebs, leiden oder sich in besonderen Lebenslagen befinden, worunter etwa enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen fallen, zählen ebenfalls zur zweiten Priorisierungsgruppe. Genauso betrifft das Beschäftigte in einigen Einrichtungen, beispielsweise Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko sowie Mitarbeiter in der Kinderbetreuung, an Förder-Grund- und Sonderschulen.

Ein Attest müssen Personen bei sich führen, die aufgrund medizinischer Umstände der zweiten Priorisierungsgruppe zugeordnet werden. All diejenigen, bei denen das wegen ihrer Berufstätigkeit der Fall ist und die über ihren Arbeitgeber noch kein Impfangebot bekommen haben, steht die Anmeldung über das Impfportal frei. Sie benötigen beim Impftermin eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
 

Erste Priorisierungsgruppe behält Optionen auf Impftermine und die Warteliste

Wert gelegt wird ausdrücklich darauf, dass der bevorzugte Terminanspruch von Personen, die bereits auf der Warteliste stehen, also im Wesentlichen der Über-80-Jährigen, nach wie vor Bestand hat. Sowohl Terminvereinbarungen als auch die Warteliste stehen ihnen und den weiteren Angehörigen der Priorisierungsgruppe weiterhin offen. Zusätzliche Hinweise zur Corona-Schutzimpfung hält das Land Niedersachsen auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html bereit.
 
Beispielbild: Ab sofort können in Delmenhorst Vertreter der zweiten Priorisierungsgruppe, darunter Menschen ab 70 Jahren, Impftermine reservieren. Bildquelle: Adobe Stock

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