Streit eskaliert nahe der Wildeshauser Straße – Mann wird mit Messer lebensgefährlich verletzt

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Ein Mann fügte einem anderen Mann in der Nacht zum heutigen Donnerstag (30. Januar) bei der Wildeshauser Straße mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen zu. Zwischen den beiden gab es Streit, der dann in Gewalt ausartete. Gegen 2.15 Uhr wählte der Schwerverletzte den Notruf. Der Polizei gelang die vorläufige Festnahme des Täters, der aber schon wieder auf freiem Fuß ist.
 
Über den Notruf des Rettungsdienstes meldete sich ein Mann und forderte medizinische Hilfe an. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Schwerverletzte Mann im Bereich der Wildeshauser Straße in Höhe des Einmündungsbereichs zur Willy-Brandt-Allee. Sofort wurden Rettungskräfte und Beamte der Polizei zu seinem Aufenthaltsort entsandt. Durch die vor Ort behandelnden Rettungskräfte konnten unter anderem zwei Stichverletzungen im Oberkörper des 47 Jahre altes Mannes ohne festen Wohnsitz festgestellt werden.
 

Opfer und Täter standen jeweils unter erheblichem Alkoholeinfluss

Im Rahmen der Erstbefragung des Opfers teilte der Mann mit, dass es in einer nahegelegenen Wohnung zu Streitigkeiten mit dem Wohnungsinhaber kam, in dessen Verlauf dieser mit einem Messer mehrfach auf ihn einstach. Nach erstmedizinischer Versorgung wurde das Opfer mit dem Rettungswagen in eine Klinik transportiert.

Dort wurden die Verletzungen als lebensgefährlich eingestuft. Schnell konnte die Wohnung des Tatverdächtigen ermittelt und der 41-jährige Mann vorläufig festgenommen werden. Sowohl bei dem Tatverdächtigen als auch bei dem Opfer konnte eine starke Alkoholisierung festgestellt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde dem Tatverdächtigen eine Blutprobe entnommen. Ersten Ermittlungen zufolge handelte es sich um eine wechselseitige Körperverletzung.
 

Freilassung erfolgte mangels Haftgründen

Aufgrund fehlender Haftgründe wurde der Tatverdächtigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Polizei wegen der laufenden Ermittlungen keine weiteren Auskünfte erteilen.

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