Stadt erlässt Allgemeinverfügungen – Ab sofort gelten die verschärften Corona-Maßnahmen

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Mit dem heutigen Dienstag (20. Oktober) treten erweiterte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen in Delmenhorst in Kraft. Im bundesweiten Vergleich belegt die Stadt an der Delme im Hinblick auf den Inzidenzwert (Fälle umgerechnet auf 100.000 Einwohner) eine der führenden Positionen. Gestern, 19. Oktober, wurden die Änderungen bereits auf einer Pressekonferenz in der Markthalle bekannt gegeben und mit mehreren neuen Allgemeinverfügungen verbindlich gemacht.
 

Private Treffen aus maximal zwei Haushalten

Weiter eingeschränkt werden private Treffen. Prinzipiell können sich nach wie vor höchstens zehn Personen treffen, allerdings dürfen diese unabhängig vom Treffpunkt fortan bloß maximal zwei unterschiedlichen Haushalten zugeordnet werden können. Lediglich bei standesamtlichen Trauungen, Hochzeitsfeiern, Beerdigungen sowie Feiern aus religiösen Anlässen sind bis zu 25 Personen zugelassen. Hierzu verfasste die Stadt eine Allgemeinverfügung.
 

Sperrstunde in der Gastronomie

Für gastronomische Betriebe wird im Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr eine Sperrstunde verhängt. Binnen der genannten Stunden dürfen gastronomische Betriebe nicht geöffnet haben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass damit keine Ausgangssperre ausgesprochen wird. Mindestens anderthalb Meter Abstand muss zwischen den Tischgruppen gewahrt werden. Im Anschluss an jede Nutzung sind die Tische zu desinfizieren und die Tischdecken zu wechseln.
 

Maskenpflicht am Bahnhof, am ZOB und auf Kundenparkplätzen

Ausgedehnt wird die Maskenpflicht auf zusätzliche Bereiche unter freiem Himmel, wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt. Davon betroffen sind der Bereich rund um den Bahnhof und der Busbahnhof (ZOB). Zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind sowohl Reisende als auch Passanten, die diese nur durchqueren, verpflichtet.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung gibt es dazu von der Stadt. Die Maskenpflicht besteht auch auf Kundenparkplätze von Geschäften und Supermärkten. Sobald Insassen aus Kraftfahrzeugen aussteigen, haben sie einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.

Gleiches gilt für Radfahrer nach dem Abstellen ihres Fahrrades sowie für Fußgänger, wenn sie den Parkplatzbereich passieren. Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels haben dafür Sorge zu tragen, dass auf den Griffen gebrauchter Einkaufswagen und -körbe sowie ähnlicher Behältnisse nach jeder Anwendung gründlich Desinfektionsmittel aufgetragen wird
 

Keine öffentlichen Veranstaltungen

Nicht gestattet sind nunmehr öffentliche Veranstaltungen. Einzige Ausnahme bilden Sitzungen des Stadtrates und der politischen Ausschüsse. Von den Religionsgemeinschaften wurde erklärt, dass sie in den kommenden Wochen von sich aus die geplanten Maßnahmen realisieren und somit Verantwortung für die Gläubigen übernehmen. Aus diesem Grund konnte auf eine Allgemeinverfügung verzichtet werden.
 

Schulen sind nach den Ferien wieder geöffnet

Kommende Woche werden die Schulen nach dem Ende der Herbstferien ihre Tätigkeit mit ihren jeweiligen Hygienekonzepten wieder aufnehmen. In den Kindertagesstätten wird der eingeschränkte Regelbetrieb unverändert fortgesetzt.
 

Umkleiden und Duschen sind für Sporttreibende gesperrt

Wer einem Sport nachgeht, darf die Umkleiden und sogenannten Nassbereiche in Sportstätten weder zum Umziehen noch zum Duschen nutzen. „Das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit Sport ließ sich in der Vergangenheit auf den Bereich Umkleidekabine und Nasszelle reduzieren“, sagt Rudolf Mattern, Leiter des Corona-Krisenstabs sowie des Fachbereichs für Jugend, Soziales und Gesundheit.

„Dieser Bereich kann von der rein sportlichen Aktivität getrennt werden. Es ist daher folgerichtig, dass über die Allgemeinverfügung nicht das komplette Sportangebot untersagt, sondern lediglich die kritischen Bereiche zur Nutzung gesperrt werden.“
 
Beispielbild: Von heute an sind neue verschärfte Corona-Maßnahmen in Delmenhorst gültig. Bildquelle: Fotolia

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