Polizei schreitet in Zukunft schneller bei Versammlungen mit Bezug auf die Corona-Pandemie ein

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Sowohl die Stadt Delmenhorst als auch die Landkreise Oldenburg und Wesermarsch haben Allgemeinverfügungen erlassen, die ab dem morgigen Samstag, 8. Januar, in Kraft treten. Dadurch wird allen Teilnehmenden von Versammlungen eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Von der Polizei wurde heute darauf hingewiesen und eine niedrige Eingreifschwelle bei künftigen die Corona-Pandemie betreffenden Versammlungen verkündet.
 
In jüngster Vergangenheit haben im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch diverse, überwiegend unangemeldete Versammlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stattgefunden. Der größte Zulauf war dabei in Delmenhorst zu beobachten, wie jüngst am vergangenen Montag, 3. Januar, mit rund 500 Personen. Trotz wiederholter Aufforderungen waren die Teilnehmenden nicht bereit, den beschränkenden Auflagen nachzukommen und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
 

Bei Zuwiderhandlung ist sogar ein Abbruch möglich

Für die kommenden Versammlungslagen kündigt Polizeichef Jörn Stilke ein niedrigschwelligeres und konsequenteres Einschreiten bei Verstößen an. Eine Verweigerung der Maskenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Polizei entschlossen verfolgt werden wird. Das bedeutet die Identitätsfeststellung von betroffenen Personen und eine gezielte Verfolgung der Verstöße.

Gegebenenfalls kann es auch zum Ausschluss von Teilnehmenden sowie zum Aufstoppen der Aufzüge bis hin zur Auflösung der jeweiligen Versammlungen kommen. Alle Bürger sollen die Möglichkeit haben von ihrem Versammlungsrecht und ihrer Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch zu machen.
 

Das Verhängen von Strafen soll regeltreue Bürger schützen

Nach wie vor wird die legitime Wahrnehmung des Versammlungsrechts gewährleistet werden. Verstöße im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird die Polizei, besonders zum Schutz der großen Mehrheit der Bürger, die sich an die Corona-Regelungen halten, entschlossen ahnden.

„Die fortlaufende Begehung von Ordnungswidrigkeiten durch das Nicht-Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie das gezielt provokative Verhalten gegenüber den Einsatzkräften werden nicht weiter toleriert“, teilt Stilke mit. An alle Teilnehmenden appelliert die Polizei erneut, die jeweiligen Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden, sich friedlich zu versammeln und an die beschränkenden Auflagen zu halten.

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