Mit 2,28 Promille und gefälschtem Führerschein durch Delmenhorst gerast – Polizei stoppt Autofahrer – Sicherheitsleistung

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Ein stark alkoholisierter Pkw-Fahrer ist am Dienstag, 23. April 2024, von der Polizei gestoppt worden, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet von Delmenhorst gefahren war.

Der 49-jährige Mann befuhr gegen 18.30 Uhr mit einem BMW zunächst die Bremer Straße und hielt sich bereits hier nicht an die innerorts geltende Höchstgeschwindigkeit. Nach dem Abbiegen in die Nordenhamer Straße beschleunigte er nochmals, bog verbotswidrig nach links in die Nordwollestraße ein und überholte hier ein vorausfahrendes Fahrzeug.

Verfolgung mit Blaulicht und Martinshorn

Beamte der Polizei folgten dem BMW unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn und stoppten den Mann schließlich an der Kreuzung zur Stedinger Straße. Vom Fahrer ging erheblicher Alkoholgeruch aus. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab laut Angabe der Polizei einen Wert von 2,28 Promille.

Gefälschter Führerschein, kein fester Wohnsitz

Der Mann händigte zudem einen Führerschein aus, der Fälschungsmerkmale aufwies. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war der 49-Jährige nicht. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Die Entnahme einer Blutprobe war erforderlich. Da er nicht über einen festen Wohnsitz im Inland verfügt, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung angeordnet.

 

Symbolbild: Fotolia

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