Minigolfanlage wieder geschlossen

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Die Stadtverwaltung macht noch einmal darauf aufmerksam, dass der Betrieb der Minigolfanlage in der Graft bedingt durch Corona nicht erlaubt ist. Für die Stadt Delmenhorst gelten vorerst noch die Regelungen der Bundes-Notbremse, auch wenn der Inzidenzwert mittlerweile unter 100 gefallen ist.

Wir berichteten, wie und warum Fathi Abbes, der Betreiber der Minigolfanlage, versuchte, sich gegen die Schließung zu wehren – jedoch letzlich erfolglos. „Weil die Bundesregeln zur sogenannten Notbremse leider nicht eingehalten wurden, war der Ordnungsdienst der Stadt Delmenhorst gestern gezwungen, die Minigolfanlage zu schließen“, sagt Timo Frers, Pressesprecher der Stadtverwaltung Delmenhorst. Die Minigolfanlage in der Graft habe den Charakter einer Freizeiteinrichtung und nicht einer Vereinssportanlage; die Öffnung von Freizeiteinrichtungen ist nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz jedoch weiterhin untersagt. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, nicht vergeblich zur Minigolfanlage zu gehen.

Noch auf der (Not-) Bremse

Am gestrigen Sonntag hat das Robert-Koch-Institut die sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Delmenhorst mit 91,5 angegeben,  der Wert lag damit erstmals seit Mitte April wieder unter 100. Erst wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 gesunken ist, treten – nach einer entsprechenden Bekanntmachung der Stadt – die Maßnahmen der Bundes-Notbremse außer Kraft und es gelten wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

Bild: Fathi Abbes musste die Minigolfanlage in der Graft wieder schließen

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