Kein Kavaliersdelikt: Quarantäne-Brechern drohen empfindliche Strafen – im schlimmsten Fall Gefängnis

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Das Coronavirus breitet sich weiterhin stark aus. Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, sind Infizierte und deren enge Kontaktpersonen dazu verpflichtet, die ihnen verordnete Quarantäne einzuhalten. Eine Missachtung kann teuer werden und unter Umständen sogar einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen, wie der Delmenhorster Rechtsanwalt Bernd Idselis weiß.

In Delmenhorst sind derzeit 507 Personen in Quarantäne (Stand: 22. Oktober, 14 Uhr). Infizierte Menschen und deren enge Kontaktpersonen, die die ihnen vom Gesundheitsamt auferlegte Quarantäne missachten, müssen mit hohen Strafen rechnen.

Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz

Laut Rechtsanwalt Bernd Idselis greifen hier die Paragraphen 73, 23 und 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dort sind die Vorschriften zur Quarantäne geregelt. „Die möglichen Strafen bei allen Verstößen: bis zu 2.500 Euro“. Laut Idselis sei Paragraph 73 unter Absatz 1 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit dem Paragraphen 28 unter Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes maßgeblich. Unter dem Paragraphen 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, steht, dass im Krankheitsfall die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen trifft.

Bis zu 25.000 Euro Strafe

Diese Maßnahmen greifen so lange, bis es zur Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten kommt. Eine solche Maßnahme kann beispielsweise auch eine amtlich angeordnete Quarantäne sein. Hierbei werden die Grundrechte der Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Unter Paragraph 73 sind die Bußgeldvorschriften geregelt. „In besonderen Fällen fallen bis zu 25.000 Euro an und wenn dadurch der Krankheitserreger verbreitet wird, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.“

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