Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

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Das Niedersächsische Wirtschafsministerium lässt das Gaststättenförderprogramm wieder aufleben und unterstützt die Branche erneut mit 55 Millionen Euro. Unternehmen aus dem Gaststättengewerbe können in Kürze Anträge stellen.

Im Rahmen des Corona-Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war das Förderprogramm mit über 94 Millionen Euro bereits im Jahr 2020 das am stärksten nachgefragte Hilfspaket, um die Folgen der Pandemie für die Gastronomiebranche abzufedern. Förderfähig sind in diesem Jahr die Ausgaben für Investitionsgüter zum Umbau, zur Erweiterung oder zur Modernisierung der Betriebe. Der Zuschuss beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten und muss nicht zurückbezahlt werden.

5.000 bis 1000.000 Euro

Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, das (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) in den Monaten April bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang – verursacht durch die COVID-19-Pandemie – erlitten hat. Die Förderhöhe muss mindesten 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro betragen. Unternehmen, die bereits Fördermittel aus diesem Programm erhalten haben, sind nicht mehr antragsberechtigt. Die Antragsstellung wird voraussichtlich ab dem 10. Dezember 2021 über das Portal der NBank möglich sein.  Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in der vergangenen Förderperiode schnell belegt waren und nicht alle Anträge berücksichtigt werden konnten – Eile ist somit bei der Antragsstellung geboten. Die Bewilligungen werden Anfang 2022 erfolgen können.

Kontakt für weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu dem Antrags-und Bewilligungsverfahren sowie die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank). Für Rückfragen stehen außerdem die Wirtschaftsförderer Eduard Ruppel und Björn Johannson telefonisch unter (04221) 992888 und schriftlich unter info@dwfg.de zur Verfügung.

Bildquelle: Fotolia

 

 

 

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