In GraftTherme gilt ab Dezember 2G-Regel

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In die GraftTherme darf ab dem 1. Dezember nur noch, wer gegen Corona vollständig geimpft oder von einer Covid19-Erkrankung genesen ist. Davon ausgenommen sind jedoch alle Badegäste unter 18 Jahren.

Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss ein entsprechendes ärztliches Attest und einen aktuellen negativen Corona-Test vorzeigen. Für den Nachweis des vollständigen Impfschutzes sind der Impfausweis, das Impfzertifikat oder die digitalen Lösungen in Form von Smartphone-Apps sowie der Personalausweis vorzuzeigen. Damit es beim Einlass der Badegäste nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt, werden die Besucher gebeten, die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Der Vorteil: Durch die 2G-Regel können mehr Gäste gleichzeitig die Therme besuchen. Ausserdem entfällt die Pflicht, außerhalb der Becken einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen.

 

 

 

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