Finanzspritze für organisierte Selbsthilfe in Delmenhorst

Werbung
Werbung
Werbung

Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die Projekte für 2022 planen und für deren Umsetzung finanzielle Unterstützung benötigen, sollten sich an die IKK classic wenden. Die Krankenkasse unterstützt organisierte Selbsthilfe bei der Projektarbeit und stellt finanzielle Mittel zur Verfügung.

Die IKK classic ist mit mehr als drei Millionen Versicherten das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung und eine der großen Krankenkassen in Deutschland. Die Kasse hat rund 8.000 Beschäftigte an 160 Standorten im Bundesgebiet. Ihr Haushaltsvolumen beträgt über 12 Milliarden Euro. Die IKK classic fördert Projekte, die zielorientiert und zeitlich befristet sind. Zudem ist Voraussetzung, dass sich das Angebot auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen richtet und dazu beiträgt die persönliche Lebensqualität zu verbessern.

Selbsthilfe in Zeiten der Pandemie

Die Bandbreite von förderfähigen Projekten ist groß. „Es kann beispielsweise die Erstellung einer Info-Broschüre oder auch die Durchführung von Seminaren und Vorträgen sein“, sagt Uwe Mertens, Fachmann für Selbsthilfeförderung bei der IKK classic in Niedersachsen. „Auch digitale Angebote können die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.“ Denn Selbsthilfe ist generell durch Corona-Pandemie stark eingeschränkt. „Die Pandemie hat sich auch im zweiten Jahr negativ auf die organisierte Selbsthilfe ausgewirkt“, berichtet Gesundheitsmanager Mertens. „Erneut konnten Gruppentreffen und viele Projektvorhaben nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Das spiegelte sich auch im deutlich reduzierten Antragsgeschehen wider.“

Welche Regelung gilt?

Treffen von Selbsthilfegruppen sind mittlerweile zwar wieder möglich, unterliegen aber immer noch einer Reihe von Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Je nachdem, welche Warnstufe besteht und wie groß die Gruppe ist, sind diese Regelungen unterschiedlich streng. So gilt in Niedersachsen aktuell noch bis zum 2. Februar die Warnstufe 3. Selbsthilfegruppen müssen deshalb ab einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen oder im Außenbereich die 2G-Plus-Regel anwenden. Der zusätzliche Nachweis über eine negative Testung muss allerdings nur vorgelegt werden, wenn die Zahl der Teilnehmenden 70 Prozent der Personenkapazität der Einrichtung überschreitet. Ansonsten kann auch die 2G-Regelung angewendet werden. In jedem Fall sind FFP2-Masken und die Dokumentation der Teilnehmerdaten Pflicht.  Anträge und weitere Informationen sind online verfügbar: www.ikkclassic.de/partner/leistungserbringer/selbsthilfe/niedersachsen.

Bildquelle: Fotolia

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert