Decathlon-Ansiedlung in Stuhr : Stadt Delmenhorst sieht sich bestätigt: Baugenehmigung war rechtswidrig – Auswirkungen unklar

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Der für die Decathlon-Ansiedlung im Outlet-Center Ochtum-Park in der Gemeinde Stuhr aufgestellte Bebauungsplan und die dafür erteilte Baugenehmigung sind rechtswidrig. Dies haben die zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren bestätigt. Die Stadt Delmenhorst sieht sich in ihrem Verfahren gegen die Ansiedlung bestätigt. Ob und welche Auswirkungen das auf die Baugenehmigung hat, ist allerdings noch unklar.

Die Gemeinde Stuhr hatte für die Ansiedlung des Sportfachmarkts Decathlon einen Bebauungsplan aufstellen müssen, um auf dieser Grundlage die Baugenehmigung für den Markt erteilen zu können. Die Stadt Delmenhorst hat in diesem Punkt seit Jahren von Anfang an den Standpunkt vertreten, dass die Aufstellung des Bebauungsplans mit der aus dem niedersächsischen Landesrecht resultierenden Vorgabe, dass solche Betriebe nur in sogenannten integrierten Lagen, also letztlich in den Innenstädten, angesiedelt werden dürfen, unvereinbar ist.

Mehrere Instanzen durchlaufen

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Hannover zugunsten der Gemeinde Stuhr entschieden und die Klage der Stadt Delmenhorst abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte allerdings in zweiter Instanz die Rechtsauffassung der Stadt und hatte den Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt.

Die gegen dieses Urteil von der Gemeinde Stuhr zum Bundesverwaltungsgericht erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Januar 2024 zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Daraus folgt zugleich die Rechtswidrigkeit der erteilten Baugenehmigung, wie die Stadt Delmenhorst in einer Mitteilung bekanntgibt, da diese ihre Grundlage nur in dem aufgestellten Bebauungsplan finden konnte.

Baugenehmigung bleibt rechtswidrig

Das jetzt im gegen die Baugenehmigung gerichteten Klageverfahren auf die Revision der Gemeinde Stuhr ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2024 habe hieran nichts geändert, teilt die Stadt Delmenhorst weiter mit. Die Baugenehmigung sei nach den Darlegungen der Vorsitzenden Richterin im Termin zur mündlichen Verhandlung (objektiv) rechtswidrig erteilt worden.

Baugenehmigung durch Delmenhorst nicht angreifbar

Das Bundesverwaltungsrecht habe sich in dem Revisionsverfahren dann allerdings in einer Weiterentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung auf den Standpunkt gestellt, dass auch objektiv rechtswidrig erteilte Baugenehmigungen von Nachbarstädten nur dann angegriffen werden können, wenn sie schädliche Auswirkungen des rechtswidrig genehmigten Vorhabens auf ihren zentralen Versorgungsbereich, also letztlich ihre Innenstadt, nachweisen können.

OVG Lüneburg: Auswirkungen für Delmenhorster Innenstadt nicht nachweisbar

Das OVG Lüneburg als Vorinstanz war der Überzeugung, dass tatsächliche unmittelbare Auswirkungen auf die Delmenhorster Innenstadt nicht feststellbar seien und war darüber hinaus der Auffassung, dass es hierauf letztlich nicht ankomme, weil derartige Auswirkungen bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben nach der Rechtslage stets zu vermuten seien.

Auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung sei die Baugenehmigung vom OVG Lüneburg auf die Klage der Stadt Delmenhorst hin aufgehoben worden, so die Stadt. Lediglich dieser Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht gefolgt.

Oberbürgermeisterin sieht die Stadt bestätigt

„Im Ergebnis sieht sich die Stadt Delmenhorst gleichwohl in ihrem Rechtsstandpunkt bestätigt“, sagt Oberbürgermeisterin Petra Gerlach. „Die Ansiedlung eines zentrenrelevanten Sportfachmarkts auf der sogenannten grünen Wiese unmittelbar an der Stadtgrenze zu Bremen ist nach niedersächsischen Landesrecht rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde Stuhr hat einen unwirksamen Bebauungsplan aufgestellt und eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt.“

Bauaufsicht muss noch über Baugenehmigung entscheiden – Konsequenzen unklar

„Über eine Rücknahme der objektiv rechtswidrigen Baugenehmigung zu entscheiden, ist nunmehr Sache der Bauaufsichtsbehörde, die in ihrem Handeln der Aufsicht des Landkreises Diepholz und letztlich des zuständigen Ministeriums als oberster Bauaufsichtsbehörde unterliegt“, sagt Gerlach.

Ob und welche Konsequenzen das für das mit rechtswidriger Baugenehmigung erstellte Gebäude hat, bleibt also erst mal noch offen.

 

Bild oben: Decathlon

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