Darf öffentliches Fallobst mitgenommen werden? Das sagt die Verwaltung

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Dieser Tage sind sie wieder zu sehen: Obstbäume mit reifen Früchten. Viele davon stehen im öffentlichen Raum, sind also im Besitz der Stadt. Doch wer darf die Früchte verwerten? Nur die Verwaltung oder auch die Einwohner? Wir haben bei der Stadt nachgefragt.
 
Birnen, Äpfel und Kirschen gehören zu den Obstarten, die jetzt geerntet werden können. Erste Exemplare fallen bereits zu Boden. Für Bürger eine gute Nachricht, denn sie dürfen die Früchte verwerten, wenn sie von einem öffentlichen Baum stammen. „Ansonsten stehen sie der Tierwelt zur Verfügung“, weiß Verwaltungsmitarbeiterin Maike Stürmer-Raudszus.
 

Fallobst ernährt viele Tiere

Zu Boden gefallene Früchte lassen die Stadtmitarbeiter liegen. Denn die hätten eine Wichtige Funktion in der Natur, da viele Tiere sie essen würden. Wie viele Früchte die öffentlichen Obstbäume produzieren, ist unbekannt, da sie nicht zur Produktion von Lebensmitteln eingesetzt werden.
 
Die Stadt pflanze verschiedene Obstsorten, die aber nicht mehr Arbeit als Stadtbäume ohne Obst machen würden. Birne, Apfel, Kirsche und Pflaume gehörten dazu, betont Stürmer-Raudszus.
 

Mehrere öffentliche Obstwiesen in der Stadt

Öffentliche Obstwiesen gibt es an verschiedenen Stellen in der Stadt. Die Ecke Niedersachsendamm/An der Riede und Dannenland gehören dazu. Auch bei der Kita Ströhen und in Hasbergen hinter dem Spielplatz am Marschweg wachsen Obstbäume.
 
In der Graft liegt ebenfalls eine Obstwiese: auf dem mittleren Graftring zwischen den Schrebergärten und der Brücke zum äußeren Graftring. Die Graftgänse wissen um den Standort und bedienen sich gern am Fallobst.
 
Foto oben: Die Graftgänse wissen die Früchte der dortigen Obstwiese zu nutzen. Auch Bürger können sich bedienen.
 
Foto unten: Aktuell sind verschiedene Früchte reif, darunter Äpfel.
 

 

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