Ab Morgen Maskenpflicht auf Versammlungen

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Zur Eindämmung des Coronavirus werden Teilnehmende einer Versammlung in Delmenhorst verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die neue Vorgabe gilt ab dem morgigen Freitag, 7. Januar, und zunächst bis Samstag, 15. Januar. Eine Laufzeitverlängerung ist möglich.
Auf Grundlage des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes müssen Teilnehmende, Leitende sowie Ordner bei Versammlungen unter freiem Himmel im Delmenhorster Stadtgebiet eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen. Dies gilt ausdrücklich auch bei nicht angezeigten Versammlungen wie zuletzt etwa den sogenannten Corona-Spaziergängen. Grundsätzlich ist auch bei Versammlungen ein Mindestabstand von anderthalb Metern vorgeschrieben. Versammlungen sind aber in aller Regel durch einen dynamischen Ablauf gekennzeichnet, so dass der Mindestabstand nicht konsequent eingehalten und sichergestellt werden kann.

Es gibt Ausnahmen

Von der Maskenpflicht bei Versammlungen ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen (zum Beispiel wegen eines höheren Atemwiderstands) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies muss gegenüber polizeilichen Einsatzkräften auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen, um eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern.
Bildquelle: Adobe Stock

 

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