Gelockerter Shutdown hält bis 28. März an – Bund und Länder legen Stufenplan für Öffnungen fest

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Prinzipiell werden die aktuell bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus bis zum Sonntag, 28. März, weitergeführt, wobei ab kommenden Montag, 8. März, auch Lockerungen erfolgen. Das ging gestern, 3. März, aus der Bund-Länder-Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer hervor. Außerdem wurde eine in fünf Schritten aufgeteilte Öffnungsstrategie in Abhängigkeit vom jeweiligen Inzidenzwert der Länder und Regionen beschlossen.
 

Treffen zwischen fünf Personen aus zwei Haushalten sind ab Montag erlaubt

Mit Beginn der kommenden Woche gelten weniger strenge Kontaktbeschränkungen, sodass Zusammenkünfte von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sind. Ausgenommen sind davon Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wie Delmenhorst weniger als 35 beträgt, dürfen sich sogar zehn Personen aus drei Haushalten treffen.
 

Notbremse tritt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in Kraft

Umgekehrt werden die Kontaktbeschränkungen in dem Fall wieder angezogen, dass in einem Bundesland oder einer Region der Inzidenzwert die Marke von 100 überschreitet. Privat zusammenkommen können dann wiederum lediglich der eigene Haushalt und eine weitere Person. Gleiches gilt für andere Lockerungen, die dann zurückgenommen werden müssen. Stattdessen werden die Maßnahmen ergriffen, die momentan Bestand haben.
 

Zugang zu Buchhandlungen wird von Montag an gewährt

Nachdem Blumengeschäfte und Gartenmärkt ein Niedersachsen und somit auch in Delmenhorst schon seit Mitte Februar geöffnet haben, trifft das ab Montag überall in Deutschland zu. Hinzukommen dann noch Buchhandlungen. Selbstverständlich müssen diese dafür bestimmte Hygieneauflagen erfüllen und die Anzahl der Kunden begrenzen, die sich dort gleichzeitig aufhalten dürfen.
 

Für körpernahe Dienstleister sowie Fahr-und Flugschulen braucht es negative Schnelltests

Unter strikten Hygieneauflagen gilt das ebenso für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, sowie Fahr- und Flugschulen. Allerdings ist der Besuch dieser Einrichtungen nur mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest zulässig. Zusätzliche Öffnungen werden gemäß eines von Bund und Länder verabschiedeten Stufenkonzepts bei einer positiven Entwicklung der Infektionszahlen gewährt. Beispielsweise betrifft das den Einzelhandel, kulturelle Einrichtungen und den Sportbereich.
 

Jeder Bürger bekommt einen Schnelltest in der Woche vom Bund spendiert

Was die Impfungen anbelangt, wurde entschieden, dass diese spätestens zum Beginn des Aprils zusätzlich von niedergelassenen Haus- und Fachärzten vorgenommen werden können. Von da an sollen Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams gleichzeitig impfen. Darüber hinaus deckt der Bund in Zukunft die Kosten für einen wöchentlichen Corona-Schnelltest pro Bürger.

Für den 22. März wurde die nächste Bund-Länder-Konferenz verabredet. Erörtert werden soll dabei unter anderem die Tourismusbranche. Auch die Frage nach Reisemöglichkeiten soll geklärt werden. Die Niedersächsische Corona-Verordnung wird gemäß des Bund-Länder-Beschlusses vom 3. März zeitnah zum 8. März angeglichen. Bis dahin hat die aktuelle Fassung weiterhin Bestand.
 
Beispielbild: Eine Verlängerung des Shutdowns bis zum 28. März mit weiteren Lockerungen und ein Stufenplan für Öffnungen sprang gestern beim Bund-Länder-Gipfel heraus. Bildquelle: Adobe Stock

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