Im Amtsgericht müssen medizinische Masken getragen werden – Einlass kann verwehrt werden

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Für einen Aufenthalt im Amtsgericht Delmenhorst, Bismarckstraße 110, ist es ab sofort obligatorisch, medizinische Masken aufzusetzen. Dass die verschärfte Maskenpflicht auch in Justizgebäuden gilt, geht aus einer aktuellen Handreichung des Niedersächsischen Justizministeriums hervor. Kürzlich wurde das von Dr. Detlev Lauhöfer, Direktor des Amtsgerichts Delmenhorst, bekannt gegeben.
 
In Zukunft ist das Tragen von medizinischen Masken, also den blau-weißen OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2, für sämtliche Besucher und Verfahrensbeteiligte innerhalb von Justizgebäuden verbindlich. Das betrifft auch das Amtsgericht Delmenhorst. Hingegen ist es nicht mehr gestattet alternativ Mund und Nase mit Alltagsmasken, Halstüchern oder Schals zu bedecken. Es besteht keine Verpflichtung der Gerichte, Schutzmasken verfügbar zu machen.
 

Besucher werden zur vorherigen Terminvereinbarung gebeten

Wenn sich jemand dem widersetzt und keine medizinische Maske aufhat, kann der betreffenden Person der Zutritt zum Gerichtsgebäude verweigert werden. Alle bislang getroffenen Vorkehrungen sowie Schutz- und Hygienevorschriften haben weiterhin Bestand. Um gegen Wartezeiten vorzubeugen, sollen rechtsuchende Gäste der Rechtsantragstelle im Vorfeld per Anruf einen Termin ausmachen. Keine Änderungen wurden bei den Öffnungszeiten vorgenommen.
 
Bild: Ohne medizinische Maske darf das Amtsgericht Delmenhorst nicht mehr betreten werden.

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