Stadt bezuschusst Verhütungsmittel – Anträge gehen an den Fachdienst Soziale Leistungen

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Diejenigen, die Arbeitslosengeld II (ALG II), gemeinhin auch als Hartz IV bekannt, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen, werden von der Stadt Delmenhorst nach wie vor in puncto Verhütung unterstützt. Auf die Möglichkeit eines Zuschusses für Verhütungsmittel wurde im zurückliegenden Jahr 50 Mal zurückgegriffen. Beantragt werden können diese beim Fachdienst Soziale Leistungen.
 
Zu einem Zuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sind Personen berechtigt, die Leistungen vom Jobcenter oder dem Fachdienst Soziale Leistungen erhalten, das Mindestalter von 22 Jahren erreicht haben und deren Wohnsitz sich in Delmenhorst befindet. Unter diese Kategorie von Verhütungsmitteln fallen zum Beispiel die Pille, die Spirale oder eine Sterilisation. In jedem einzelnen Fall begleicht der Zuschuss den halben Preis, allerdings jährlich höchstens 100 Euro.
 

Bescheid vom Jobcenter, Rezept vom Arzt und Quittung von der Apotheke sind vorzuzeigen

Für Methoden, die einen dauerhaften Effekt haben, wozu etwa die Spirale, das Hormonimplantat oder die Sterilisation zählen, ist es im Einzelfall möglich, dass der Höchstbetrag über drei Jahre, also insgesamt 300 Euro, gezahlt wird. Entsprechende Anträge sind im städtischen Fachdienst Soziale Leistungen im vierten Stock im Siemershaus, Am Stadtwall 10, einzureichen.

Beigefügt werden müssen dazu ein aktueller Leistungsbescheid des Jobcenters, das ärztliche Rezept und die Kaufquittung der Apotheke. Ein Rechtsanspruch auf den städtischen Zuschuss existiert jedoch nicht. Letztes Jahr wurde in Delmenhorst von diesem Zuschuss 50 Mal Gebrauch gemacht. Dadurch soll finanzschwachen Frauen und Paaren eine verantwortungsbewusste Verhütung leichter gemacht und einer eventuell ungewollten Schwangerschaft vorgebeugt werden.
 

Regelsatz schränkt bei der Verhütung zu stark ein

Die Krankenkasse kommt bis zum Erreichen des 22. Lebensjahres für Verhütung auf. Prinzipiell sind Kosten für Verhütung von Menschen ab 22 Jahren, die Sozialleistungen bekommen, aus dem vorgesehenen Betrag für Gesundheitskosten ihres Regelsatzes aufzubringen. Gerade bei Verhütungsmethoden mit längerfristiger Wirkung ist eine höhere Einmalzahlung erforderlich. „Wegen des eng bemessenen Regelsatzes ist ein planmäßiges Ansparen dafür häufig unrealistisch“, beurteilt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann die Situation.
 

Kommunen helfen wegen fehlender Linie auf Bundesebene aus

Sie hebt die „Beratungsstellen wie Pro Familia berichten daher auch immer wieder von ungewollt Schwangeren, die sich eine sichere Verhütung nicht leisten konnten. Wie in Delmenhorst unterstützen viele Kommunen mit freiwilligen Zuschussmodellen, denn eine bundesweite einheitliche Lösung lässt auf sich warten“.

Bormann verschafft ihrem Unmut darüber Luft: „Es ist mir unverständlich, dass die Verhütungskosten für Menschen mit Sozialleistungen nicht ausreichend getragen werden und die Kommunen einspringen müssen. Eine verlässliche Familienplanung darf doch nicht am Geldbeutel scheitern.“
 
Bild: Zuschüsse für Verhütungsmittel können beim Fachdienst Soziale Leistungen im Siemershaus angefordert werden.

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