Archive - Sonntag, 18. Dezember 2022

Was hat DelmeNews noch über die Graft geschrieben? Wie war das mit der Sanierung der Innenstadt? Im Archiv von DelmeNews.de finden Sie die zurückliegenden Nachrichten des Nachrichtenportals für Delmenhorst.

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Die mobilen Blitzer vom 19. bis 23. Dezember

Auch in der Woche vor Weihnachten verteilt die Stadtverwaltung keine Geschenke an die Verkehrsteilnehmen, sondern hält diese durch Tempokontrollen dazu an die Verkehrsregeln im Stadtgebiet zu befolgen. Präventiv dient das gegen Unfälle und zudem sollen die Umweltbelastungen in Grenzen gehalten werden. Obacht ist in den aufgeführten Straßen geboten:   Montag: Akazienstraße Dienstag: Burggrafendamm Mittwoch: Delmodstraße Donnerstag: Moorkampstraße Freitag: Schanzenstraße   Die Möglichkeit einer Rotlichtüberwachung besteht an den gewohnten Ampelkreuzungen: Friedrich-Ebert-Allee/Koppelstraße Hasporter Damm/Berliner Straße Hasporter Damm/Querstraße Nutzhorner Straße/Dwostraße Oldenburger Straße/Brauenkamper Straße Schönemoorer Straße/Dwostraße Stedinger Straße/Weberstraße

Schulausfall am Montag, 19.12.22 in Delmenhorst und im Landkreis Oldenburg – Eisglätte vorhergesagt

Wie die Delmenhorster Stadtverwaltung am Sonntagabend mitgeteilt hat, hat sich die Verwaltung aufgrund von drohender Eisglätte zu einer Vorsichtsmaßnahme entschieden: Demnach fällt an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen in der Stadt Delmenhorst der Unterricht am Montag, 19. Dezember 2022 , aus. Eine Notbetreuung an den Schulen findet statt. Schulausfall auch im Landkreis Oldenburg Darüber hinaus fällt am Montag, den 19.12.2022 der Unterricht auch an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Landkreis Oldenburg sowie an der Graf-Anton-Günther-Schule in Oldenburg aus. Der Landkreis teilt darüber hinaus mit: Die im Landkreis Oldenburg bisher für diese Ereignisse genutzte Service-Rufnummer 0800-27793 00 steht leider aktuell aufgrund einer technischen Umstellung nicht zur Verfügung. Es findet keine Schülerbeförderung im Landkreis Oldenburg statt, dies gilt auch für die freigestellten Verkehre über Taxen oder Kleinbusse.