2-G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt

Werbung
Werbung
Werbung

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat heute die 2G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Geklagt hatte ein Einzelhändler mit Filiale in Niedersachsen.

Gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel hatte laut Gericht eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Die Klägerin hatte geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.

„Keine notwendige Schutzmaßnahme“

Dem ist das Gericht im Wesentlichen gefolgt. Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die – fraglos erforderlichen – zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert.

Mehr Kundenkontakt beim Lebensmittelkauf

Darüber hinaus finde im von der 2-G-Regelung nicht erfassten Lebensmitteleinzelhandel der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt.

Das Gericht hatte demnach schon mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten.

Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Schlichte Übertragung der Erkenntnisse reicht dem Gericht nicht aus

Eine schlichte Übertragung der Erkenntnisse zum Geschehen in Sport- und Freizeiteinrichtungen dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf, heißt es unter anderem weiter.

Kaufleutesprecher Christian Wüstner: „Wir sind froh.“

„Wir sind sehr froh, dass wir wieder ohne diese Einschränkung und diese Ungleichbehandlung arbeiten können“, sagt Christian Wüstner, Sprecher der Delmenhorster Innenstadtkaufleute auf Nachfrage.

„Wir haben immer gesagt, dass der Einzelhandel kein Pandemietreiber ist“, so Wüstner. Er geht davon aus, dass die allermeisten inhabergeführten Geschäfte die Regel bereits am Freitag zum Geschäftsstart umsetzen werden, so Wüstner. Zur Handhabung bei den großen Filialiste wie C&A oder H&M könne er sich nicht äußern, da ihm dorthin der kurze Kontakt fehle.

 

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert